Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Sonstiges, Note: 1,3, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Internationale Wirtschaftsbeziehungen), Sprache: Deutsch, Abstract: Budgethilfe ist vom Ansatz ein gut durchdachtes Instrument, das theoretisch darauf abzielt die komplexen Ursachen der Armut zu bekämpfen. Die ersten kritischen Erfahrungsberichte legen jedoch dar, dass dieser theoretische Ansatz erstens nur schwer umsetzbar ist und zweitens bestenfalls wirkungslos ist, oft aber sogar negative Konsequenzen hat. Zentrale Armutsursache in den Entwicklungsländern ist nicht das Fehlen von Finanzmitteln, wie es viele neoklassische Modelle analysieren. Ursache der Armut sind mangelhafte gesellschaftliche/ staatliche Institutionen. Gerade die Eliten in den Entwicklungsländern profitieren aber aus diesen unzureichenden Institutionen (z. B. durch Korruption, staatliche Monopole). Hier entsteht ein unlösbarer Zielkonflikt zwischen Ownership und Verbesserung des institutionellen Rahmenfeldes.
Neben der Armutsbekämpfung haben sowohl die Geber- als auch die Nehmerländer vielfältige Interessen. Für die Nehmerländer ist vor allem der Bestandserhalt der Eliten aufzuführen. Auf anderer Seite sind politische wie wirtschaftliche Absichten zu nennen, aber auch Medienwirksamkeit und die Einhaltung haushaltsrechtlicher Bestimmungen. Es werden sich also Hilfsmaßnahmen herausbilden, bei denen sowohl eine faktische Konditionalisierung weiterhin besteht als auch Ownership dazu dient, die Interessen der Eliten zu wahren. Bezüglich der Armutsbekämpfung sind beide Ausprägungen als äußerst kritisch anzusehen.
Der implizierte Managementansatz der Budgethilfe ist wegen fehlender Strukturen ineffektiv und ineffizient. So fehlen in der Planungsphase Kapazitäten in den Behörden der Nehmerländer, was auch nicht durch die Geber kompensiert werden kann. Die Umsetzung der Hilfsmaßnahmen wird erschwert durch fehlende Kooperation unter den Gebern und durch unzureichende Verantwortungszuweisungen in den Bürokratien der Nehmer. Darüber hinaus fehlt es an einer objektiven Evaluierung, wenn diese wegen fehlender Daten überhaupt möglich ist.
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Neben der Armutsbekämpfung haben sowohl die Geber- als auch die Nehmerländer vielfältige Interessen. Für die Nehmerländer ist vor allem der Bestandserhalt der Eliten aufzuführen. Auf anderer Seite sind politische wie wirtschaftliche Absichten zu nennen, aber auch Medienwirksamkeit und die Einhaltung haushaltsrechtlicher Bestimmungen. Es werden sich also Hilfsmaßnahmen herausbilden, bei denen sowohl eine faktische Konditionalisierung weiterhin besteht als auch Ownership dazu dient, die Interessen der Eliten zu wahren. Bezüglich der Armutsbekämpfung sind beide Ausprägungen als äußerst kritisch anzusehen.
Der implizierte Managementansatz der Budgethilfe ist wegen fehlender Strukturen ineffektiv und ineffizient. So fehlen in der Planungsphase Kapazitäten in den Behörden der Nehmerländer, was auch nicht durch die Geber kompensiert werden kann. Die Umsetzung der Hilfsmaßnahmen wird erschwert durch fehlende Kooperation unter den Gebern und durch unzureichende Verantwortungszuweisungen in den Bürokratien der Nehmer. Darüber hinaus fehlt es an einer objektiven Evaluierung, wenn diese wegen fehlender Daten überhaupt möglich ist.
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