Benutzer, Anwohner und Bezahler sind in der Lage, einen Freizeitpark bis hinein in die Funktions- und Anlagenverteilung zu entwerfen, wenn ihnen die dafür erforderlichen Bedingungen zur Verfügung stehen, z.B.: eine klare Problemstellung, Zeit zur Mitarbeit, sachkundiger Rat und menschliche Begleitung.
Für den in Solingen gegebenen Fall hat das Beteiligungsverfahren Planungszelle diese Bedingungen sichergestellt.
Für den in Solingen gegebenen Fall hat das Beteiligungsverfahren Planungszelle diese Bedingungen sichergestellt.