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Die Arnstädter Bürgerbücher Im Stadt- und Kreisarchiv Arnstadt befinden sich im Bestand der Stadt Arnstadt sechs Bürgerbücher aus den Jahren 1566 –1582, 1582 –1699, 1700 –1753, 1753 –1797, 1797 –1850 und 1851–1912. In der Schriftenreihe der Stiftung Stoye erschienen 2011 als Band 53 das Bürgerbuch von 1566 bis 1699 und 2016 als Band 61 dasjenige von 1700 bis 1753. Das der gegenwärtigen Bearbeitung zugrundeliegende Bürgerbuch von 1753–1797 enthält 2131 Bürgeraufnahmen auf 438 Blättern, beginnend mit dem 15.10.1753 und endend mit dem 28.9.1797. Das Buch mit geprägtem Lederrücken und Pappdeckel…mehr

Produktbeschreibung
Die Arnstädter Bürgerbücher Im Stadt- und Kreisarchiv Arnstadt befinden sich im Bestand der Stadt Arnstadt sechs Bürgerbücher aus den Jahren 1566 –1582, 1582 –1699, 1700 –1753, 1753 –1797, 1797 –1850 und 1851–1912. In der Schriftenreihe der Stiftung Stoye erschienen 2011 als Band 53 das Bürgerbuch von 1566 bis 1699 und 2016 als Band 61 dasjenige von 1700 bis 1753. Das der gegenwärtigen Bearbeitung zugrundeliegende Bürgerbuch von 1753–1797 enthält 2131 Bürgeraufnahmen auf 438 Blättern, beginnend mit dem 15.10.1753 und endend mit dem 28.9.1797. Das Buch mit geprägtem Lederrücken und Pappdeckel versehen hat ein Format von B 19/ H 33/ T 9 cm. Ein alphabethisches Namensverzeichnis befindet sich auf den Blättern 439 bis 465. Eine durchgehende Neunummerierung wurde vorgenommen. Die Familiennamen wurden früher uneinheitlich geschrieben. Das Fehlen entsprechender Regeln hatte zur Folge, dass die Schreibweise vielfach voneinander abweicht, selbst wenn es sich um die gleichen Personen handelt. Dialekte spielten dabei ebenso eine Rolle. Beim Namensregister waren die unterschiedlichen Schreibweisen von Namen gleicher Personen problematisch, so dass diese unter einem Hauptnamen zusammengefasst werden mussten, die unterschiedlichen Varianten in Klammern nachgestellt. Trotz intensiver Recherchen konnten einige Orte im Ortsregister nicht lokalisiert werden. Sie wurden mit einem Fragezeichen versehen. Wegen der Menge des Quellenmaterials und der Gleichartigkeit der Bürgerbucheinträge wurde keine buchstabengetreue Wiedergabe, sondern eine Bearbeitung der Quellentexte vorgenommen, diese allerdings buchstabengetreu. Der besseren Lesbarkeit wegen wurden Abkürzungen im Text teilweise aufgelöst. Quellenzitate wurden in eckige Klammern gesetzt. Auf Fußnoten wurde auf Grund der Daten- und Faktenmengen verzichtet. Das Schema der bearbeiteten Bürgerbucheinträge besteht aus laufender Nummer im Bürgerbuch, Familien- u. Vorname(n), Seiten- bzw. Blattangabe, Datum der Bürgeraufnahme, Beruf, Herkunftsort, Bürgen, Angaben zu Bürgergeld und Ledereimern u. a., darunter in kleinerer Schriftgröße Angaben zu Geburt/Taufe, Heirat(en), Tod/Begräbnis, sofern ermittelbar; wenn vorhanden weitere Angaben aus Chroniken, Literatur etc. Die Angabe bei Lebensdaten „nicht zu ermitteln“ – bezieht sich immer auf Recherchen in den Arnstädter Kirchenbüchern. Letztere erwiesen sich wieder als wahre Fundgrube. Die jeweils amtierenden Pfarrer schrieben nicht nur die reinen Fakten auf, sondern zum Teil auch außergewöhnliche und tragische Ereignisse, wie Unglücksfälle, Selbstmorde, Straftaten sowie Krankheiten, unchristlichen Lebenswandel, vorehelichen Beischlaf und vieles mehr. Des weiteren wurden Spitznamen und Kurioses festgehalten. Das ganze Spektrum menschlichen Lebens wird in all seinen Facetten spürbar. Ein Sachregister, in dem auch Straßennamen und Gebäude enthalten sind, gibt darüber Auskunft. Im Berufsregister finden sich u. a. zahlreiche Bedienstete am Gräflich-Schwarzburgischen, später Fürstlichen Hof in Arnstadt. Bürgerrechte konnten durch Geburt, Verehelichung, Erbschaft, Erwerb von Grundbesitz oder Zuzug erworben werden. Die Bürgeraufnahme war von verschiedenen Bedingungen abhängig, u. a. Entrichtung von Bürgergeld, Nachweis eines bestimmten Vermögens, Bereitstellung von Feuereimern für den Brandfall. Der Bürgereid musste in Anwesenheit der Bürgen im Rathaus geleistet werden. Die Bürgerrechtsgebühren bildeten eine nicht geringe Einnahme der Stadt. Die Neubürger hatten ein Bürgergeld bei der Aufnahme zu entrichten. Es gab aber auch Ausnahmen, z. B. Ratenzahlung, Ermäßigung, sogar ein Erlass (von einflussreicher Seite, auf herrschaftlichen Befehl, was von der landesherrlichen Einflussnahme auf Ratsentscheidungen zeugt) oder Abarbeiten des Bürgergeldes war möglich. Selten wurde das Bürgergeld wegen Armut erlassen, denn der Rat hatte wenig Interesse daran, dass Unbemittelte in der Stadt Bürgerrecht erwarben. Auch der Bürgerschaft nützliche Leistungen.