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Der Handkommentar Die Regelungen zur Einkommens- und Vermögensberechnung prägen die Anwendungspraxis des SGB II. Praktisch bei jeder Prüfung des SGB II-Hilfebedarfs wird auf die Vorgaben der Verordnung zurückgegriffen. Die Berechnungs- und Anrechnungsfragen sind aufwändig und streitträchtig. Der Handkommentar von Miriam Hannes bietet Praktiker:innen als einziger Print-Kommentar Orientierung und präzise Erläuterungen. Die einschlägige Rechtsprechung ist schnell auffindbar und muss nicht erst aus den Kommentierungen der §§ 11 ff. SGB II herausgesucht werden.Die Neuauflage zur BürgergeldreformDie…mehr

Produktbeschreibung
Der Handkommentar Die Regelungen zur Einkommens- und Vermögensberechnung prägen die Anwendungspraxis des SGB II. Praktisch bei jeder Prüfung des SGB II-Hilfebedarfs wird auf die Vorgaben der Verordnung zurückgegriffen. Die Berechnungs- und Anrechnungsfragen sind aufwändig und streitträchtig. Der Handkommentar von Miriam Hannes bietet Praktiker:innen als einziger Print-Kommentar Orientierung und präzise Erläuterungen. Die einschlägige Rechtsprechung ist schnell auffindbar und muss nicht erst aus den Kommentierungen der §§ 11 ff. SGB II herausgesucht werden.Die Neuauflage zur BürgergeldreformDie 2. Auflage erscheint passgenau zur Bürgergeldreform und berücksichtigt alle Folgeänderungen, ebenso die Fülle an neuen Entscheidungen durch die Sozialgerichtsbarkeit.Die Vorteile auf einen BlickSämtliche Vorschriften der Bürgergeld-V in ihrer vorgegebenen Reihenfolge und im Zusammenhang kommentiertFachliche Weisungen der BA durchgängig berücksichtigtPraxisgerechter Schwerpunkt: Berechnung des Hilfebedarfs von SelbständigenGroße Anzahl von Einzelfällen, Prüfungsschemata und Praxishinweisen integriertAbgestimmt auf die BürgergeldreformRechtssichere ArgumenteDer Handkommentar gibt Raum für eine vertiefte Auseinandersetzung, die bislang noch ungeklärte Rechtsprobleme überzeugend löst. Die gesetzgeberischen Motive sind durchgängig berücksichtigt und in einem Materialienanhang griffbereit dokumentiert. Hiervon profitieren Rechtsanwält:innen und Sozialverbände, Mitarbeiter:innen der Agenturen für Arbeit und sonstigen SGB II-Träger sowie Sozialrichter:innen.