Der griffige BGB-Kommentar - jetzt auch zum AGG
Hohe Qualität zum fairen Preis
Der Kommentar beantwortet zuverlässig alle wesentlichen Fragen des Bürgerlichen Rechts und ermöglicht durch weiterführende Hinweise eine vertiefende Beschäftigung mit Einzelthemen. Trotz seines Umfangs von über 2000 Seiten kostet er nur Euro 55,00 und ist damit der ideale Begleiter in der täglichen Praxis und für die Ausbildung.
Die 12. Auflage ist durchgehend überarbeitet und auf dem Stand vom 1. Januar 2007. Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere
das Zweite Betreuungsrechtsänderungsgesetz vom 21.4.2005
das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7.7.2005
das Erste Justizbereinigungsgesetz vom 19.4.2006
das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz mit Auswirkungen im Zivilrecht wie auch im Arbeitsrecht
wichtige aktuelle Rechtsprechung vor allem aus den Bereichen des Schuld- und Sachenrechts sowie des Erbrechts.
Im »Jauernig« werden Sie rasch fündig
Der handliche Kommentar erläutert das BGB prägnant und fundiert. Dabei besticht das Werk durch
seine klare Systematik
die praxisgerechte Auswertung der maßgeblichen Rechtsprechung
die Konzentration auf das Wesentliche.
Kompetente Autoren arbeiten für Sie
Die Verfasser des Kommentars sind bekannte Hochschullehrer mit großer wissenschaftlicher und didaktischer Erfahrung. Teilweise waren oder sind sie als Richter tätig. Dank dieser idealen Verbindung von Wissenschaft und Praxis profitieren Studenten und Referendare ebenso vom »Jauernig« wie Rechtsanwälte und Richter, Steuerberater und alle Wirtschaftspraktiker.
Rezension:
'(...) ein idealer Begleiter in der täglichen Praxis.'
In: Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht, Heft 24/2004, zur 11. Auflage
'(...) Der 'Jauernig'- eine Art 'Mini-Palandt' - hat sich im Laufe der Jahre eine feste Stellung innerhalb der juristischen Ausbildungs- und Praktikerliteratur erobert. Die Bearbeiter, die Professor Berger, Mansel, Stürner, Jauernig, Stadler und Teichmann, geben ihr Bestes, um die vielen Informationen zum BGB in ein kompaktes und handliches Werk zu gießen. Es ist ihnen meisterlich gelungen. (...) Wer nach einer studiengerechten Kommentierung zum BGB sucht, liegt mit diesem Buch genau richtig.'
In: Studium WS 2004/2005, zur 11. Auflage
'Was dem Anwalt sein Palandt, ist dem Juristen in der Ausbildung sein Jauernig. Kompakt, aktuell und preislich noch im günstigen Rahmen angesiedelt, bietet dieser Kommentar aus dem Münchner Beck Verlag alles das, was einen guten Kommentar ausmacht.'
In: Justuf, 11/ 2004, zur 11. Auflage
'(...) Der Jauernig ist ein preiswerter Kommentar, der auch für den nicht juristisch ausgebildeten Rechtsanwender ein ausgezeichnetes Hilfsmittel ist, konkrete Rechtsfälle in Kürze und gut begründet zu lösen.'
In: owiz, 08/ 2004, zur 11. Auflage
Expertenmeinung von Rechtsanwalt Dr. Stephan J. Spehl, Baker & McKenzie, München, zur 11. Auflage:
"Zum Jauernig folgenden Obersatz: Neue Bearbeiter, neues Schuldrecht - alte hervorragende Qualität. Eine Besprechung eines über 2000 Seiten langen Kommentars auf nicht mehr als einer Seite kann nur eklektisch sein, und zwar anhand von Stichproben, die sich aus der täglich anwaltlichen Arbeit ergeben. In Rn. 18 vor § 104 BGB weist Jauernig zu Recht - entgegen einem weitverbreiteten Irrtum - darauf hin, dass "unwirksam" und "nichtig" fast immer das gleiche bedeuten. Die Stellungnahme zur salvatorischen Klausel (Jauernig, Rn. 14 zu § 139 BGB) konnte die neueste BGH Rechtsprechung zur Bedeutung salvatorischer Klauseln in kartellrechtswidrigen Verträgen (BGH NJW 2003, 347 - Tennishallenpacht; dazu Bunte, Die Bedeutung salvatorischer Klauseln in kartellrechtswidrigen Verträgen, GRUR 2004, 301) leider nicht berücksichtigen. Stadler (Rn. 5 - 7 zu § 288 BGB) formuliert den richtigen Klageantrag bei den Verzugszinsen. Viele (auch anwaltlich vertretene) Kläger sind dazu nicht im Stande (siehe dazu den interessanten Beitrag von Hartmann, Prozente und Prozentpunkte beim Klageantrag auf Verzugszinsen, NJW 2004, 1358). Erfasst werden nur Entgeltforderungen (Stadler, Rn. 7 zu § 288 BGB) und nicht beispielsweise Schadensersatzforderungen. Auch das wird in der Praxis oft falsch gemacht. Zu Recht folgt Berger (Rn. 13 zu § 445 BGB) der Meinung von Westphalen in ZIP 2001, 2107 nicht und hält zutreffend fest, dass Haftungsobergrenzen bei einer Garantie wirksam sind. Die Patronatserklärung wird (obgleich leider nicht im Begriff als Sachverzeichnis enthalten) von Stadler kurz und kundig in Rn. 21 vor § 765 BGB kommentiert. Die etwas apokryphe Fundstelle des (wichtigen) Urteils des OLG Celle in NdsRpfl 00, 309 wird mitgeteilt. Das (später) vom OLG München abgeänderte Versäumnisurteil des LG München I, ZIP 1998, 1956 zur (angeblichen) Nichtigkeit einer Patronatserklärung wegen Unbestimmtheit wird zitiert. Meines Erachtens hätte erwähnt werden sollen, dass das Urteil unrichtig ist und auf heftigen Widerstand in der Literatur (vgl. u. a. Carsten Schäfer, Die harte Patronatserklärung - vergebliches Streben nach Sicherheit? WM 1999, 153) gestoßen ist. Die jeweiligen Vorbemerkungen enthalten tiefergehende Literaturhinweise (so aus der AcP oder Monografien). Diese Vorbemerkungen sind ohnehin ein geheimer Lesertipp für Examenskandidaten - zur kurzen und anspruchsvollen Wiederholung/Einarbeitung in ein bestimmtes Rechtsgebiet."
'(...) Dieser 'kleine Kommentar' sollte in keiner anwaltlichen Bibliothek fehlen. Er ist uneingeschränkt für denjenigen zu empfehlen, der sich einen raschen Überblick verschaffen will, er dient aber auch dem erfahrenen Praktiker zum schnellen Nachschlagen.'
Stephan Schultze, in: Berliner Anwaltsblatt, 5/ 2004, zur 10. Auflage
'(...) Der Band ist sowohl vom Inhalt wie auch vom Preis her für die Ausbildung ein ,Knüller’.'
In: Studium, Wintersemester 2003, zur 10. Auflage '(...) Im Gegensatz zu anderen Kommentaren führt der Jauernig häufig mit Übersichten und recht prägnanten Einleitungen zu den Kernpunkten des BGB. Er weist eine hohe Leserlichkeit auf, da weitgehend auf die Verwendung von Kürzeln verzichtet wurde und die Informationen durch eine angenehm schnörkellose Ausdrucksweise vermittelt werden. (...) Auch wenn wegen der hohen Abstraktheit des deutschen BGB kein Kommentar ein Lehrbuch ganz zu ersetzen vermag (und soll), stellt der Jauernig für Studenten und Referendare eine gute Möglichkeit für die schnelle Erarbeitung und Vertiefung des bürgerlichen Rechts dar. In Kanzleibibliotheken dürfte das Doppel Palandt/ Jauernig auch 2003 zur Grundausstattung gehören.'
Dr. Sabine von Göler, in: jurawelt.com, 13.01.03, zur 10. Auflage ' (...) Mit seinen zehn Auflagen hat sich der 'Jauernig' eine exponierte Stellung in der durchaus bunten Landschaft der BGB-Kommentare verschafft, und zwar nicht etwa nur seiner schönen gelben Farbe wegen. Nein - das Werk verdient aus Sachgründen ausschließlich Komplimente: Es verwöhnt den Leser durch angenehmes Schriftbild mit mäßigem Fett- und Kursivdruck, das zuverlässig zu den neuralgischen Punkten der jeweiligen Vorschrift führt, und mit vorbildlicher Sprache, die eine Lektüre ganz ohne störende Abkürzungshindernisse zum Genuss macht. Inhaltlich bewegen sich die Einzelerläuterungen aller Autoren so gleichmäßig auf einheitlich herausragendem Niveau, dass der Kommentar wie aus einem Guss erscheint. Der Benutzer wird an keiner Stelle enttäuscht und findet schnell, was er sucht (...). (...) die ständig anschwellende Flut von veröffentlichten Gerichtsentscheidungen und Schrifttum machen es dem Rechtsanwender unter dem Druck der Alltagsarbeit oft nur sehr schwer möglich, Überblick zu bewahren und sich auf aktuellem Stand zu halten. Um solche Zeiten unbeschadet überstehen zu können, benötigt man einen jederzeit an jedem Ort für eine schnelle und zuverlässige Recherche verfügbar zu haltenden, also handlichen Kommentar, der übersichtlich und straff das Wesentliche erläutert, Streitfragen zuverlässig nachweist, Entwicklungen aufzeigt; Rechtsänderungen erkennbar und durchschaubar macht, dogmatische Grundlagen gleichwohl aber nicht vernachlässigt und so in der Praxis unmittelbar umsetzbare Antworten gibt. Im 'Jauernig' finden wir ihn - den (Göttern) Autoren sei Dank.'
Professor Dr. Michael Huber, Vizepräsident des LG, Passau, in: NJW Heft 32/ 2003, zur 10. Auflage
Hohe Qualität zum fairen Preis
Der Kommentar beantwortet zuverlässig alle wesentlichen Fragen des Bürgerlichen Rechts und ermöglicht durch weiterführende Hinweise eine vertiefende Beschäftigung mit Einzelthemen. Trotz seines Umfangs von über 2000 Seiten kostet er nur Euro 55,00 und ist damit der ideale Begleiter in der täglichen Praxis und für die Ausbildung.
Die 12. Auflage ist durchgehend überarbeitet und auf dem Stand vom 1. Januar 2007. Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere
das Zweite Betreuungsrechtsänderungsgesetz vom 21.4.2005
das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7.7.2005
das Erste Justizbereinigungsgesetz vom 19.4.2006
das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz mit Auswirkungen im Zivilrecht wie auch im Arbeitsrecht
wichtige aktuelle Rechtsprechung vor allem aus den Bereichen des Schuld- und Sachenrechts sowie des Erbrechts.
Im »Jauernig« werden Sie rasch fündig
Der handliche Kommentar erläutert das BGB prägnant und fundiert. Dabei besticht das Werk durch
seine klare Systematik
die praxisgerechte Auswertung der maßgeblichen Rechtsprechung
die Konzentration auf das Wesentliche.
Kompetente Autoren arbeiten für Sie
Die Verfasser des Kommentars sind bekannte Hochschullehrer mit großer wissenschaftlicher und didaktischer Erfahrung. Teilweise waren oder sind sie als Richter tätig. Dank dieser idealen Verbindung von Wissenschaft und Praxis profitieren Studenten und Referendare ebenso vom »Jauernig« wie Rechtsanwälte und Richter, Steuerberater und alle Wirtschaftspraktiker.
Rezension:
'(...) ein idealer Begleiter in der täglichen Praxis.'
In: Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht, Heft 24/2004, zur 11. Auflage
'(...) Der 'Jauernig'- eine Art 'Mini-Palandt' - hat sich im Laufe der Jahre eine feste Stellung innerhalb der juristischen Ausbildungs- und Praktikerliteratur erobert. Die Bearbeiter, die Professor Berger, Mansel, Stürner, Jauernig, Stadler und Teichmann, geben ihr Bestes, um die vielen Informationen zum BGB in ein kompaktes und handliches Werk zu gießen. Es ist ihnen meisterlich gelungen. (...) Wer nach einer studiengerechten Kommentierung zum BGB sucht, liegt mit diesem Buch genau richtig.'
In: Studium WS 2004/2005, zur 11. Auflage
'Was dem Anwalt sein Palandt, ist dem Juristen in der Ausbildung sein Jauernig. Kompakt, aktuell und preislich noch im günstigen Rahmen angesiedelt, bietet dieser Kommentar aus dem Münchner Beck Verlag alles das, was einen guten Kommentar ausmacht.'
In: Justuf, 11/ 2004, zur 11. Auflage
'(...) Der Jauernig ist ein preiswerter Kommentar, der auch für den nicht juristisch ausgebildeten Rechtsanwender ein ausgezeichnetes Hilfsmittel ist, konkrete Rechtsfälle in Kürze und gut begründet zu lösen.'
In: owiz, 08/ 2004, zur 11. Auflage
Expertenmeinung von Rechtsanwalt Dr. Stephan J. Spehl, Baker & McKenzie, München, zur 11. Auflage:
"Zum Jauernig folgenden Obersatz: Neue Bearbeiter, neues Schuldrecht - alte hervorragende Qualität. Eine Besprechung eines über 2000 Seiten langen Kommentars auf nicht mehr als einer Seite kann nur eklektisch sein, und zwar anhand von Stichproben, die sich aus der täglich anwaltlichen Arbeit ergeben. In Rn. 18 vor § 104 BGB weist Jauernig zu Recht - entgegen einem weitverbreiteten Irrtum - darauf hin, dass "unwirksam" und "nichtig" fast immer das gleiche bedeuten. Die Stellungnahme zur salvatorischen Klausel (Jauernig, Rn. 14 zu § 139 BGB) konnte die neueste BGH Rechtsprechung zur Bedeutung salvatorischer Klauseln in kartellrechtswidrigen Verträgen (BGH NJW 2003, 347 - Tennishallenpacht; dazu Bunte, Die Bedeutung salvatorischer Klauseln in kartellrechtswidrigen Verträgen, GRUR 2004, 301) leider nicht berücksichtigen. Stadler (Rn. 5 - 7 zu § 288 BGB) formuliert den richtigen Klageantrag bei den Verzugszinsen. Viele (auch anwaltlich vertretene) Kläger sind dazu nicht im Stande (siehe dazu den interessanten Beitrag von Hartmann, Prozente und Prozentpunkte beim Klageantrag auf Verzugszinsen, NJW 2004, 1358). Erfasst werden nur Entgeltforderungen (Stadler, Rn. 7 zu § 288 BGB) und nicht beispielsweise Schadensersatzforderungen. Auch das wird in der Praxis oft falsch gemacht. Zu Recht folgt Berger (Rn. 13 zu § 445 BGB) der Meinung von Westphalen in ZIP 2001, 2107 nicht und hält zutreffend fest, dass Haftungsobergrenzen bei einer Garantie wirksam sind. Die Patronatserklärung wird (obgleich leider nicht im Begriff als Sachverzeichnis enthalten) von Stadler kurz und kundig in Rn. 21 vor § 765 BGB kommentiert. Die etwas apokryphe Fundstelle des (wichtigen) Urteils des OLG Celle in NdsRpfl 00, 309 wird mitgeteilt. Das (später) vom OLG München abgeänderte Versäumnisurteil des LG München I, ZIP 1998, 1956 zur (angeblichen) Nichtigkeit einer Patronatserklärung wegen Unbestimmtheit wird zitiert. Meines Erachtens hätte erwähnt werden sollen, dass das Urteil unrichtig ist und auf heftigen Widerstand in der Literatur (vgl. u. a. Carsten Schäfer, Die harte Patronatserklärung - vergebliches Streben nach Sicherheit? WM 1999, 153) gestoßen ist. Die jeweiligen Vorbemerkungen enthalten tiefergehende Literaturhinweise (so aus der AcP oder Monografien). Diese Vorbemerkungen sind ohnehin ein geheimer Lesertipp für Examenskandidaten - zur kurzen und anspruchsvollen Wiederholung/Einarbeitung in ein bestimmtes Rechtsgebiet."
'(...) Dieser 'kleine Kommentar' sollte in keiner anwaltlichen Bibliothek fehlen. Er ist uneingeschränkt für denjenigen zu empfehlen, der sich einen raschen Überblick verschaffen will, er dient aber auch dem erfahrenen Praktiker zum schnellen Nachschlagen.'
Stephan Schultze, in: Berliner Anwaltsblatt, 5/ 2004, zur 10. Auflage
'(...) Der Band ist sowohl vom Inhalt wie auch vom Preis her für die Ausbildung ein ,Knüller’.'
In: Studium, Wintersemester 2003, zur 10. Auflage '(...) Im Gegensatz zu anderen Kommentaren führt der Jauernig häufig mit Übersichten und recht prägnanten Einleitungen zu den Kernpunkten des BGB. Er weist eine hohe Leserlichkeit auf, da weitgehend auf die Verwendung von Kürzeln verzichtet wurde und die Informationen durch eine angenehm schnörkellose Ausdrucksweise vermittelt werden. (...) Auch wenn wegen der hohen Abstraktheit des deutschen BGB kein Kommentar ein Lehrbuch ganz zu ersetzen vermag (und soll), stellt der Jauernig für Studenten und Referendare eine gute Möglichkeit für die schnelle Erarbeitung und Vertiefung des bürgerlichen Rechts dar. In Kanzleibibliotheken dürfte das Doppel Palandt/ Jauernig auch 2003 zur Grundausstattung gehören.'
Dr. Sabine von Göler, in: jurawelt.com, 13.01.03, zur 10. Auflage ' (...) Mit seinen zehn Auflagen hat sich der 'Jauernig' eine exponierte Stellung in der durchaus bunten Landschaft der BGB-Kommentare verschafft, und zwar nicht etwa nur seiner schönen gelben Farbe wegen. Nein - das Werk verdient aus Sachgründen ausschließlich Komplimente: Es verwöhnt den Leser durch angenehmes Schriftbild mit mäßigem Fett- und Kursivdruck, das zuverlässig zu den neuralgischen Punkten der jeweiligen Vorschrift führt, und mit vorbildlicher Sprache, die eine Lektüre ganz ohne störende Abkürzungshindernisse zum Genuss macht. Inhaltlich bewegen sich die Einzelerläuterungen aller Autoren so gleichmäßig auf einheitlich herausragendem Niveau, dass der Kommentar wie aus einem Guss erscheint. Der Benutzer wird an keiner Stelle enttäuscht und findet schnell, was er sucht (...). (...) die ständig anschwellende Flut von veröffentlichten Gerichtsentscheidungen und Schrifttum machen es dem Rechtsanwender unter dem Druck der Alltagsarbeit oft nur sehr schwer möglich, Überblick zu bewahren und sich auf aktuellem Stand zu halten. Um solche Zeiten unbeschadet überstehen zu können, benötigt man einen jederzeit an jedem Ort für eine schnelle und zuverlässige Recherche verfügbar zu haltenden, also handlichen Kommentar, der übersichtlich und straff das Wesentliche erläutert, Streitfragen zuverlässig nachweist, Entwicklungen aufzeigt; Rechtsänderungen erkennbar und durchschaubar macht, dogmatische Grundlagen gleichwohl aber nicht vernachlässigt und so in der Praxis unmittelbar umsetzbare Antworten gibt. Im 'Jauernig' finden wir ihn - den (Göttern) Autoren sei Dank.'
Professor Dr. Michael Huber, Vizepräsident des LG, Passau, in: NJW Heft 32/ 2003, zur 10. Auflage