Frontmatter -- Vorwort zur ersten Auflage -- Vorwort zur fünften Auflage -- Inhalts -Übersicht -- Abkürzungen -- Einleitung -- Erstes Buch. Allgemeiner Teil -- Erster Abschnitt. Personen -- Zweiter Abschnitt. Sachen -- Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte -- Vierter Abschnitt. Fristen. Termine -- Fünster Abschnitt. Verjährung -- Sechster Abschnitt. Ausübung der Rechte. Selbstverteidigung. Selbsthülfe -- Siebenter Abschnitt. Sicherheitsleistung -- Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse -- Erster Abschnitt. Inhalt der Schuldverhältnisse -- Zweiter Abschnitt. Schuldverhältnisse aus Verträgen -- Dritter Abschnitt. Erlöschen der Schuldverhältnisse -- Viertet Abschnitt. Übertragung der Forderung -- Fünfter Abschnitt. Schuldübernahme -- Sechster Abschnitt. Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern -- Siebenter Abschnitt. Einzelne Schuldverhältnisse -- Drittes Buch. Sachenrecht -- Erster Abschnitt. Besitz -- Zweiter Abschnitt. Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken -- Dritter Abschnitt. Eigentum -- Vierter Abschnitt. Erbbaurecht -- Fünfter Abschnitt. Dienstbarkeiten -- Sechster Abschnitt. Vorkaufsrecht -- Siebenter Abschnitt. Reallasten -- Achter Abschnitt. Hypothek. Grundschuld. Rentenschuld -- Neunter Abschnitt. Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten -- Viertes Buch. Kamilienrrcht -- Erster Abschnitt. Bürgerliche Ehe -- Zweiter Abschnitt. Verwandtschaft -- Dritter Abschnitt. Vormundschaft -- Fünftes Buch. Erbrecht -- Erster Abschnitt. Erbfolge -- Zweiter Abschnitt. Rechtliche Stellung des Erben -- Dritter Abschnitt. Testament -- Vierter Abschnitt. Erbvertrag -- Fünster Abschnitt. Pflichtteil -- Sechster Abschnitt. Erbunwürdigkeit -- Siebenter Abschnitt. Erbverzicht -- Achter Abschnitt. Erbschein -- Neunter Abschnitt. Erbschaftskanf -- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche. -- Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften -- Zweiter Abschnitt. Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Reichsgesetzen -- Dritter Abschnitt. Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Landgesetzen -- Vierter Abschnitt. Übergangsvorschriften -- Sachregister