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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 12.00, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Institut für deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht), Veranstaltung: Seminar zum Bürgerlichen Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Ist jemand nicht in der Lage oder willens, bestimmte Rechtsgeschäfte in eigener Person auszuführen, so bietet das bürgerliche Recht mit den Regelungen der §§ 164 ff. BGB ihm die Möglichkeit, sich hierin vertreten zu lassen. Die besondere, allgegenwärtige Bedeutung schöpft das Stellvertretungsrecht aus…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 12.00, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Institut für deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht), Veranstaltung: Seminar zum Bürgerlichen Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Ist jemand nicht in der Lage oder willens, bestimmte Rechtsgeschäfte in eigener Person auszuführen, so bietet das bürgerliche Recht mit den Regelungen der §§ 164 ff. BGB ihm die Möglichkeit, sich hierin vertreten zu lassen. Die besondere, allgegenwärtige Bedeutung schöpft das Stellvertretungsrecht aus tatsächlichen und rechtlichen Umständen wie der arbeitsteiligen Betriebsorganisation, dem Unvermögen durch Krankheit oder der Rechtsverkehrsteilnahme von juristischen Personen. Umso wichtiger ist es für die Jurisprudenz, die Dogmatik des Stellvertretungsrechts in der Strenge zu durchleuchten, wie sie auch Einfluss im Alltag ausübt.Die vorliegende Arbeit nimmt sich vor diesem Hintergrund vor, die Abstraktheit der Vollmacht kritisch zu untersuchen. Nach diesem in der Literatur weitestgehend akzeptierten Grundsatz ist die Vollmacht, also gemäß § 166 Abs. 2 BGB die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht, vom Grundgeschäft abstrakt. Grundgeschäft und Vollmacht haben demnach einen jeweils eigenen Entstehungsgrund, Mängel des Grundgeschäfts lassen die Bevollmächtigung unberührt und auch die schuldvertragliche Pflichtenbindung des Stellvertreters soll nicht unmittelbar auf den Umfang der Vertretungsmacht durchschlagen.Damit der Grundsatz der Abstraktion im Nachgang begrifflich klar und vielseitig beleuchtet werden kann, erfolgt zunächst eine Orientierung im einfach-bürgerlichen Stellvertretungsrecht. Hierbei wird zugleich das in diesem enthaltene untersuchungsgegenständliche Gebiet konturiert. Danach soll die rechtshistorische Entwicklung, zunächst hin zur Trennung und anschließend hin zur Unabhängigkeit von Grundgeschäft und Vollmacht resümiert werden. Nach einer rechtsvergleichenden Betrachtung vertieft sich die Untersuchung sodann auf die Wirkungsweise und Bedeutung der Abstraktheit der Vollmacht im heutigen bürgerlichen Recht.
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