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Von allen Gebieten des Burgerlichen Rechts ist fur den Wirtschaftswissen schaftler der Besondere Tell des Rechts der SchuldverhaItnisse eines der wichtigsten, vielleicht sogar das bedeutsamste. Denn unter den dort auf gezahlten, sehr heterogenen Materien begegnet ihm taglich in der Praxis der Kauf-, Miet-, Dienst-, Werkvertrag sowie das Recht der unerlaubten Hand lungen in seinen vielfachen Auspragungen der juristischen Gegenwart. Darum liegt das Schwergewicht der Darstellung auf den genannten Themen. Aber auch die ubrigen Probleme verlangten eine angemessene Behandlung; sie muBten in einer…mehr

Produktbeschreibung
Von allen Gebieten des Burgerlichen Rechts ist fur den Wirtschaftswissen schaftler der Besondere Tell des Rechts der SchuldverhaItnisse eines der wichtigsten, vielleicht sogar das bedeutsamste. Denn unter den dort auf gezahlten, sehr heterogenen Materien begegnet ihm taglich in der Praxis der Kauf-, Miet-, Dienst-, Werkvertrag sowie das Recht der unerlaubten Hand lungen in seinen vielfachen Auspragungen der juristischen Gegenwart. Darum liegt das Schwergewicht der Darstellung auf den genannten Themen. Aber auch die ubrigen Probleme verlangten eine angemessene Behandlung; sie muBten in einer solchen Art erortert werden, daB der Kreis der Leser, an den sich das Buch in erster Linie wendet, eine schnelle und bequeme Orientierung finden kann. Erganzende Hinweise auf die weitere Literatur begleiten den gesamten Stoff und dienen als fiihrende Anleitung zur Ver tiefung in Einzelfragen. Die Rechtsprechung ist in weitem Umfang berucksichtigt worden. Viele hOchstrichterliche Urtelle sind oft wortlich im Auszug zitiert, manche inter essanten und herausragenden Entscheidungen sogar fast in extenso abge druckt. Dies hat einen dreifachen Grund: Einma! kommt der Judikatur bei einem Gesetzbuch, das in das letzte Viertel seines ersten Jahrhunderts getreten ist, groBte Bedeutung in der Fortblldung des geltenden Rechts und in der Schaffung neuen Juristenrechts zu. Sodann hat der Wirtschaftswissen schaftler nicht wie der Fachjurist Gelegenheit, die Entscheidungssammlungen der GerichtshOfe einzusehen. Sch1ieBlich entspricht die standige und intensive Verbindung von Theorie und Praxis, mehr als es friiher ublich gewesen ist, einer modernen Entwicklung. Die einphasige Juristenausbildung, ein Modell, das noch seine Bewiihrungsprobe bestehen muB, liegt auf der gleichen Ebene.
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