Die Forderung nach mehr Bürgernähe der Ziviljustiz zieht sich wie ein roter Faden durch die Justizgeschichte. Martin Zwickel definiert zunächst den bisher wenig geklärten Begriff der "Bürgernähe der Justiz" und arbeitet dann die in Deutschland und Frankreich unternommenen Versuche zur Realisierung heraus. Zentrales Element der französischen Bemühungen sind die sog. juridictions de proximité, die 2002 eingeführt wurden. Dabei handelt es sich um aus Laienrichtern bestehende Gerichte, die erstinstanzlich für einen bestimmten Bereich von Rechtsstreitigkeiten zuständig sind. Der Autor stellt die juridiction de proximité deutschen Ansätzen bürgernaher Justiz gegenüber und bewertet ihre Bürgernähe aus deutscher Sicht. Er schlägt ein für beide Länder nutzbares Gesamtmodell bürgernaher Justiz vor.