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Die Untersuchung geht anhand des Paradefalls der Bürgschaft der viel diskutierten Frage nach, inwieweit Urteile trotz des inter-partes-Grundsatzes gegenüber am Prozess unbeteiligten Dritten Wirkung entfalten können. Auf Grundlage einer exakten Herleitung des Sicherungszwecks der Bürgschaft und ihrer Akzessorietät führt der Autor die im Ergebnis anerkannte Begünstigung des Bürgen durch ein Urteil, welches die Leistungsklage des Gläubigers gegen den Hauptschuldner abweist, auf eine Reflexwirkung der Rechtskraft als ein materiellrechtliches Phänomen zurück. Eine Verurteilung des Hauptschuldners…mehr

Produktbeschreibung
Die Untersuchung geht anhand des Paradefalls der Bürgschaft der viel diskutierten Frage nach, inwieweit Urteile trotz des inter-partes-Grundsatzes gegenüber am Prozess unbeteiligten Dritten Wirkung entfalten können. Auf Grundlage einer exakten Herleitung des Sicherungszwecks der Bürgschaft und ihrer Akzessorietät führt der Autor die im Ergebnis anerkannte Begünstigung des Bürgen durch ein Urteil, welches die Leistungsklage des Gläubigers gegen den Hauptschuldner abweist, auf eine Reflexwirkung der Rechtskraft als ein materiellrechtliches Phänomen zurück. Eine Verurteilung des Hauptschuldners nimmt dem Bürgen dagegen weder prozessual (Rechtskrafterstreckung) noch materiellrechtlich (Tatbestands- oder Reflexwirkung) das Recht, sich auf Gegenrechte des Hauptschuldners zu berufen. Die Systematisierung der verschiedenen Urteilswirkungen ermöglicht nicht zuletzt mit Blick auf die Problematik der Präklusion von Gestaltungsrechten eine Erklärung dafür, dass der im Kern materiellrechtliche Ausschluss einer Aufrechnung durch den verurteilten Hauptschuldner auch dem Bürgen gegenüber Bedeutung erlangt.
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Autorenporträt
Daniel Bäuml studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau mit dem Schwerpunkt 'Rechtsdurchsetzung im Zivilrecht'. Er wurde dabei durch das Deutschlandstipendium gefördert und nahm ergänzend am Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot teil. Nach dem Ersten Staatsexamen war er promotionsbegleitend als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsdidaktik Passau bei Herrn Prof. Dr. Tomas Kuhn tätig. Seine Dissertation wurde mit dem Dissertationspreis des Vereins der Freunde und Förderer der Universität Passau e.V. ausgezeichnet. Das Referendariat absolvierte er am Oberlandesgericht Nürnberg.