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Mit dem In-Kraft-Treten des BBodSchG am 1. März 1999 und der BBodSchV am 17. März 1999 erfährt nach Luft und Wasser auch das dritte Umweltmedium seine rechtliche Regelung. Mit diesem Kommentar soll dem komplexen System Boden durch einen interdisziplinären Ansatz aus bodenkundlicher sowie bodenrechtlicher Sicht nachgekommen werden. Einleitungen führen in grundlegende Gedanken über den Boden als integralen Bestandteil einer umfassenden Umweltvorsorge sowie über die globalen Boden- und Umweltsyndrome ein und leiten über zur Stellung des Bodens im Rahmen des Umweltrechts allgemein und des…mehr

Produktbeschreibung
Mit dem In-Kraft-Treten des BBodSchG am 1. März 1999 und der BBodSchV am 17. März 1999 erfährt nach Luft und Wasser auch das dritte Umweltmedium seine rechtliche Regelung. Mit diesem Kommentar soll dem komplexen System Boden durch einen interdisziplinären Ansatz aus bodenkundlicher sowie bodenrechtlicher Sicht nachgekommen werden. Einleitungen führen in grundlegende Gedanken über den Boden als integralen Bestandteil einer umfassenden Umweltvorsorge sowie über die globalen Boden- und Umweltsyndrome ein und leiten über zur Stellung des Bodens im Rahmen des Umweltrechts allgemein und des Bodenrechts im Besonderen. Die Kommentierung des BBodSchG berücksichtigt gleichermaßen bodenkundliche Grundlagen wie die Vorschriften der BBodSchV. Das Werk nimmt Stellung zu der Frage, ob das Gesetz seinem Ziel des vorsorgenden Bodenschutzes nachkommt und gibt Hilfestellung in Fragen des nachsorgenden Bodenschutzes, also der eigentlichen Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten oder der Anordnung anderer Maßnahmen. Darüber hinaus beschäftigt sich der Kommentar gesondert mit dem Straftatbestand der Bodenverunreinigung. Der Kommentar enthält neben- dem Text des BBodSchG und der BBodSchV- ein ausführliches Sachverzeichnis,- eine Dokumentation der Rechtsgrundlagen auf europäischer und Bundesebene sowie in den Bundesländern und- die ergänzende Rechtsprechung zum Altlasten- und Bodenrecht mit Querverweisen zu den Fundstellen sowie Nachweise zur Literatur. Auf Grund seines interdisziplinären Ansatzes richtet sich der Kommentar sowohl an Bodengutachter, Planer, Ingenieure und Naturwissenschaftler, an Gewerbetreibende und Industrieunternehmen, an Bauherren und Landwirte sowie deren jeweilige Verbände, als auch an Rechtsanwälte, Verwaltungsjuristen, Richter, Referendare und Studenten.