Archivgesetze regeln die Anbietungspflicht staatlicher Unterlagen an öffentliche Archive, den Bewertungsauftrag der Archive und die Nutzung von Archivgut durch die Allgemeinheit.Der Handkommentar zum Bundesarchivgesetzerklärt exakt, wer welche Unterlagen von welchem Archiv erhalten kann und hat eine Informationslücke an der Schnittmenge von Informationsfreiheitsrechten, Daten- und Geheimhaltungsschutz geschlossen.Die aktuelle Neuauflage vertieft diese Konzeption und berücksichtigt bereits die Reform zur Eingliederung des Stasi-Unterlagen-Archivs in die Zuständigkeit des Bundesarchivs.Die Vorteile auf einen BlickBeantwortet die Fragen zum individuellen Recht auf Zugang zu amtlichen InformationenErklärt den Nutzungszugang zu den ArchivenGeht dabei auf die fortschreitende Digitalisierung des Archivwesens einStellt das Verhältnis zu anderen Informationszugangsrechten darKommentiert bereits die Eingliederung des Stasi-Unterlagen-Archivs Besonders praxisnahDie Landesarchivgesetze, Verwaltungsregelungen, das Sicherheitsüberprüfungsgesetz oder die Verschlusssachenanweisung sind mitbehandelt.Die AutorenDr. Sven Berger, Referatsleiter im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Berlin Dr. Norman Koschmieder, Rechtsanwalt, Berlin/Düsseldorf Axel Mütze, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Berlin Dr. Christoph J. Partsch, LL.M. (Duke), Rechtsanwalt, Berlin