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Zum WerkDas Bundesbesoldungsgesetz regelt die Bezüge von Beamten und Richtern des Bundes sowie von Soldaten. Der neue Handkommentar erläutert das Bundesbesoldungsgesetz klar und anschaulich. Berücksichtigt wird dabei auch das Landesbesoldungsrecht.Erörtert werden z.B.- allgemeine Fragen des Besoldungsanspruchs, etwa der Besoldungskürzung und -anrechnung,- Besoldungsbestandteile wie Grundgehalt, Familienzuschlag, Mehrarbeitsvergütung und Prämien- Sonderfragen, etwa zur Auslandsvergütung.Bereits berücksichtigt sind die aktuellen Änderungsgesetze:- Art. 1 Gesetz zur Neuregelung der…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkDas Bundesbesoldungsgesetz regelt die Bezüge von Beamten und Richtern des Bundes sowie von Soldaten. Der neue Handkommentar erläutert das Bundesbesoldungsgesetz klar und anschaulich. Berücksichtigt wird dabei auch das Landesbesoldungsrecht.Erörtert werden z.B.- allgemeine Fragen des Besoldungsanspruchs, etwa der Besoldungskürzung und -anrechnung,- Besoldungsbestandteile wie Grundgehalt, Familienzuschlag, Mehrarbeitsvergütung und Prämien- Sonderfragen, etwa zur Auslandsvergütung.Bereits berücksichtigt sind die aktuellen Änderungsgesetze:- Art. 1 Gesetz zur Neuregelung der Professorenbesoldung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften v. 11.6.2013- Art. 2 Gesetz zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes v. 3.7.2013- Art. 5 Abs. 3 Änderungsgesetz v. 23.7.2013Vorteile auf einen Blick- die Besoldungsregelungen der 16 Bundesländer sind mit berücksichtigt- viele Praxisbeispiele- mit Einführung in das BesoldungsrechtZu den AutorenDr. Andreas Reich ist Rechtsanwalt in Augsburg. Zuvor war er viele Jahre in den Landesverwaltungen Bayerns und Sachsen-Anhalts tätig.Rechtsanwältin Dr. Ulrike Preißler ist Justitiarin für Hochschul- und Beamtenrecht beim Deutschen Hochschulverband in Bonn. Beide Autoren sind durch beamtenrechtliche Publikationen ausgewiesen.ZielgruppeFür Beamte im höheren und gehobenen Dienst in Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, Soldaten, Verwaltungsrichter, Rechtsanwälte, insbes. Fachanwälte für Verwaltungsrecht, sowie Hochschullehrer und Studierende an Verwaltungsfachhochschulen und Universitäten.