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Der Basiskommentar erläutert übersichtlich und kompakt die Regelungen des Bundeserziehungsgeldgesetzes. Er berücksichtigt insbesondere die seit dem 1.1.2001 geltenden Änderungen, die sich positiv für Mütter und Väter auswirken. Die umfassende Darstellung geht speziell ein auf die Themen Kündigungsschutz, Recht auf Teilzeitarbeit und Rückkehr auf eine Vollzeitarbeitsstelle.
Der Basiskommentar vermittelt unter Berücksichtigung jüngster Änderungen den aktuellen Stand des Bundeserziehungsgeldgesetzes. Neben Verbesserungen beim Erziehungsgeld sind insbesondere einige arbeitsrechtliche Änderungen
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Produktbeschreibung
Der Basiskommentar erläutert übersichtlich und kompakt die Regelungen des Bundeserziehungsgeldgesetzes. Er berücksichtigt insbesondere die seit dem 1.1.2001 geltenden Änderungen, die sich positiv für Mütter und Väter auswirken. Die umfassende Darstellung geht speziell ein auf die Themen Kündigungsschutz, Recht auf Teilzeitarbeit und Rückkehr auf eine Vollzeitarbeitsstelle.

Der Basiskommentar vermittelt unter Berücksichtigung jüngster Änderungen den aktuellen Stand des Bundeserziehungsgeldgesetzes. Neben Verbesserungen beim Erziehungsgeld sind insbesondere einige arbeitsrechtliche Änderungen bedeutsam.

Müttern und Vätern wird im Rahmen von Teilzeit gleichzeitig die Inanspruchnahme bei maximal dreijährigem Erziehungsurlaub pro Kind ermöglicht. Während des Erziehungsurlaubs werden die Voraussetzungen für die Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung erleichtert - mit dem Recht auf Rückkehr auf eine Vollzeitarbeitstelle nach Ende des Erziehungsurlaubs. Es besteht ebenso die Möglichkeit, ein Jahr des Erziehungsurlaubs zu einem späteren Zeitpunkt (bis zum achten Lebensjahr des Kindes) zu nehmen.

Unter Einbeziehung der Beteiligungsrechte des Betriebsrates wird die Problematik bei der Verweigerung von Teilzeitarbeit wegen dringender betrieblicher Gründe durch den Arbeitgeber oder bei der Lage der Teilzeitbeschäftigung behandelt. Außerdem widmet sich der Band den Auswirkungen des Erziehungsurlaubs auf das Arbeitsverhältnis - sei es bei Sonderzahlungen oder Erholungsurlaub - sowie auf die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherungen.

Der Kommentar erläutert übersichtlich und umfassend die Bestimmungen des Bundeserziehungsgeldgesetzes unter besonderer Berücksichtigung der zum 01.01.2001 in Kraft tretenden Änderungen.
Autorenporträt
Inge Böttcher, Rechtsanwältin, Referentin in der Erwachsenenbildung mit dem Schwerpunkt Betriebsverfassung und Frauen.