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Am 1. Januar 2009 ist das Bundesgesetz über die Familienzulagen in Kraft getreten. Dadurch ergeben sich weitreichende Rechtsentwicklungen, indem die bisherigen, sehr unterschiedlichen kantonalen Familienzulagenordnungen durch das neue Rahmengesetz des Bundes weitgehend vereinheitlicht wurden. Das Familienzulagengesetz ordnet nun alle wesentlichen Aspekte dieses Sozialversicherungszweiges. Es geht um die Anspruchsberechtigung, die Anspruchskonkurrenz, die Zulassung der Familienausgleichskassen, die Finanzierung, die Rechtspflege und um das Verhältnis zum europäischen Recht. Familienzulagen…mehr

Produktbeschreibung
Am 1. Januar 2009 ist das Bundesgesetz über die Familienzulagen in Kraft getreten. Dadurch ergeben sich weitreichende Rechtsentwicklungen, indem die bisherigen, sehr unterschiedlichen kantonalen Familienzulagenordnungen durch das neue Rahmengesetz des Bundes weitgehend vereinheitlicht wurden. Das Familienzulagengesetz ordnet nun alle wesentlichen Aspekte dieses Sozialversicherungszweiges. Es geht um die Anspruchsberechtigung, die Anspruchskonkurrenz, die Zulassung der Familienausgleichskassen, die Finanzierung, die Rechtspflege und um das Verhältnis zum europäischen Recht. Familienzulagen haben eine grosse praktische Bedeutung, doch ist das nun vorliegende Familienzulagengesetz nicht immer einfach umzusetzen. Deshalb drängte sich die Ausarbeitung eines Gesetzeskommentars auf. Die beiden Autoren stützen sich in ihrer Kommentierung auf die Gesetzesmaterialien (insbesondere auch auf die umfangreichen Kommissionsprotokolle) und beziehen Rechtsprechung und Literatur umfassend ein. Berücksichtigt werden auch die Weisungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Die Autoren zeigen die Unterschiede und Entwicklungen im Vergleich zum bisherigen Recht genau auf. Beispiele illustrieren die Ergebnisse der Gesetzesauslegung. Der klare Aufbau der Kommentierung erleichtert die Suche nach Antworten. Dem Buch ist ein umfangreiches Stichwortregister beigefügt. Es liegt damit erstmals ein umfassender, gründlicher und hilfreicher Kommentar zum neuen Familienzulagengesetz vor.