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Dieser neue Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht informiert praxisnah und kompakt über alle wichtigen Themen des Verrechnungssteuergesetzes und gibt Antwort auf die praktisch relevanten Fragen. Verarbeitet ist die gesamte Rechtsprechung des Bundesgerichts, die Praxis der Rekurs- und Steuerbehörden, die Kreisschreiben und Merkblätter der Eidgenössichen Steuerverwaltung sowie die wesentliche Literatur.
Inhalt
Mit diesem Kommentar sind Sie aus vielen Gründen gut beraten. Das Werk
. bietet Erläuterungen auf aktuellstem Stand
. stellt ein Kompetenz-Team aus führenden Expertinnen
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Produktbeschreibung
Dieser neue Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht informiert praxisnah und kompakt über alle wichtigen Themen des Verrechnungssteuergesetzes und gibt Antwort auf die praktisch relevanten Fragen. Verarbeitet ist die gesamte Rechtsprechung des Bundesgerichts, die Praxis der Rekurs- und Steuerbehörden, die Kreisschreiben und Merkblätter der Eidgenössichen Steuerverwaltung sowie die wesentliche Literatur.

Inhalt
Mit diesem Kommentar sind Sie aus vielen Gründen gut beraten. Das Werk
. bietet Erläuterungen auf aktuellstem Stand
. stellt ein Kompetenz-Team aus führenden Expertinnen und Experten des Verrechnungsteuerrechts an Ihre Seite
. verschafft den Überblick durch eine umfangreiche Einleitung
. erleichtert die Orientierung durch eine klare Darstellung und ein umfangreiches Stichwortverzeichnis
Autorenporträt
Prof. Dr. iur. Martin Zweifel, Universität Zürich, Präsident der 2. Abteilung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich; StB Prof. Dr. oec. HSG Peter Athanas, Universität St.Gallen und StBin Dr. iur.Maja Bauer-Balmelli, dipl. Steuerexpertin, Ersatzmitglied der Bundessteuer- Rekurskommission des Kantons Zürich
Das breit gefächerte Team um die Herausgeber Martin Zweifel, Peter Athanas und Maja Bauer-Balmelli stammt aus der Steuerberatung, der Steuerjustiz, der Steuerverwaltung und der Steuerrechtswissenschaft. @@28 Personen, die in Unternehmen (Rechts- und Steuerwesen, betriebliches Rechnungswesen, Finanzen), in der Beratungspraxis (Treuhandgesellschaften, Advokatur), Verwaltung und Justiz mit Verrechnungssteuerfragen befasst sind.