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Der "Piduch" ist seit mehr als vierzig Jahren ein Standardwerk unter den Kommentaren zum Haushaltsrecht. Die Erläuterungen zu den haushaltsrechtlich relevanten Bestimmungen des Grundgesetzes und zu den Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung (BHO) werden ergänzt durch eine Einführung in das staatliche Haushaltswesen, eine Darstellung der europarechtlichen Einflüsse auf das nationale Recht und durch rechtsvergleichende Hinweise auf das Haushaltsrecht der Länder und Kommunen. Den Kommentierungen zu den Regelungen der BHO sind die dazu ergangenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften jeweils…mehr

Produktbeschreibung
Der "Piduch" ist seit mehr als vierzig Jahren ein Standardwerk unter den Kommentaren zum Haushaltsrecht. Die Erläuterungen zu den haushaltsrechtlich relevanten Bestimmungen des Grundgesetzes und zu den Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung (BHO) werden ergänzt durch eine Einführung in das staatliche Haushaltswesen, eine Darstellung der europarechtlichen Einflüsse auf das nationale Recht und durch rechtsvergleichende Hinweise auf das Haushaltsrecht der Länder und Kommunen. Den Kommentierungen zu den Regelungen der BHO sind die dazu ergangenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften jeweils vorangestellt. Zusätzliche Informationen bieten u.a. der Leitfaden für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Rundschreiben des BMF, Verwaltungsvereinbarung und Richtlinien. Dieser Kommentar wird in Rechtsprechung, Verwaltung und Wissenschaft gerne zu Rate gezogen und häufig zitiert. Das Loseblattwerk wird kontinuierlich durch Ergänzungslieferungen der aktuellen Rechtsentwicklung angepasst. Bezugsbedingungen: Dieses Loseblattwerk wird zur Fortsetzung geliefert. Diese ist jederzeit wieder kündbar. Im Falle einer Überschneidung der Kündigung mit dem Versand einer Ergänzungslieferung wird die Kündigung nach dieser Lieferung wirksam.
Autorenporträt
Begründet von Dr. jur Erwin Adolf Piduch (verst.); fortgeführt und neu bearbeitet von Karl-Heinz Heller, Direktor bei der ÖPP Deutschland AG; Leitender Ministerialrat Dr. Ulrich Keilmann; Ministerialrat Dr. Thomas Knörzer; Ministerialrat Dr. Andreas Nebel sowie Regierungsdirektor Karl-Heinz Nöhrbaß.