Das Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) regelt die Arbeitsweise und Zuständigkeiten des Bundeskriminalamts (BKA), das als oberste deutsche Polizeibehörde und zentrale Strafverfolgungsbehörde fungiert. Es hat die Aufgabe, bei besonders schwerwiegenden Straftaten, wie beispielsweise Terrorismus, organisierter Kriminalität und internationalen Verbrechen, zu ermitteln und zu unterstützen. Das BKAG legt unter anderem fest, welche Aufgaben dem BKA zugeordnet sind, wie die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Ländern organisiert wird und wie das BKA Daten sammeln und verwenden darf.