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Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Bundeskriminalamtgesetz - BKAG)Vollzitat: "Bundeskriminalamtgesetz vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1354; 2019 I S. 400), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2099) geändert worden ist"Rechtsstand: 25. Juni 2021Inhalt:Abschnitt 1 - Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Aufgaben des BundeskriminalamtesAbschnitt 2 - Allgemeine Befugnisse zur DatenverarbeitungUnterabschnitt 1 -…mehr

Produktbeschreibung
Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Bundeskriminalamtgesetz - BKAG)Vollzitat: "Bundeskriminalamtgesetz vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1354; 2019 I S. 400), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2099) geändert worden ist"Rechtsstand: 25. Juni 2021Inhalt:Abschnitt 1 - Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Aufgaben des BundeskriminalamtesAbschnitt 2 - Allgemeine Befugnisse zur DatenverarbeitungUnterabschnitt 1 - DatenerhebungUnterabschnitt 2 - Weiterverarbeitung von DatenUnterabschnitt 3 - DatenübermittlungAbschnitt 3 - ZentralstelleAbschnitt 4 - Befugnisse im Rahmen der StrafverfolgungAbschnitt 5 - Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen TerrorismusAbschnitt 6 - Befugnisse zum Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des BundeskriminalamtesAbschnitt 7 - ZeugenschutzAbschnitt 8 - Befugnisse zur Sicherung des Bundeskriminalamtes und zum behördlichen EigenschutzAbschnitt 9 - Datenschutz und Datensicherheit, Rechte der betroffenen PersonUnterabschnitt 1 - DatenschutzaufsichtUnterabschnitt 2 - Datenschutzbeauftragte oder DatenschutzbeauftragterUnterabschnitt 3 - Datenschutzrechtliche Verantwortung für die Tätigkeit der an deutsche Auslandsvertretungen abgeordneten Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des BundeskriminalamtesUnterabschnitt 4 - Pflichten des BundeskriminalamtesUnterabschnitt 5 - Rechte der betroffenen PersonUnterabschnitt 6 - SchadensersatzAbschnitt 10 - Schlussvorschriften
Autorenporträt
Ronny Studier, geboren 1986, ist im öffentlichen Dienst tätig und gleichzeitig Unternehmer. Nach seinem Abschluss an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin gründete er 2019 sein Unternehmen RS Publishing.