Der zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der Krankenkassen abgeschlossene Bundesmantelvertrag (BMV) als einheitlicher Vertrag für alle Kassenarten ist das zentrale Regelungswerk zur Gewährleistung bundesweit einheitlicher Standards für die vertragsärztliche Versorgung. Die Beziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu den Vertragspartnern, insbesondere zu Ärzten und Psychotherapeuten, sind einer permanenten Wandlung unterworfen.Die Neuauflage des Kommentars ist auf dem Rechtsstand von August 2020 und berücksichtigt die Vielzahl der Änderungen des SGB V, die einschneidende Änderungen auch des BMV-Ä mit seinen Anlagen mit sich brachten, u.a. das TSVG und die Digitalisierung der vertragsärztlichen Versorgung. Wichtigen Anlagen sind erstmals zusammenfassende Einführungen und Bewertungen beigefügt.Die Regelungsgegenstände umfassen insbesondere_ die Voraussetzungen für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung,_ die Qualitätssicherung,_ die Inanspruchnahme der Leistungen durch die Versicherten (z.B. freie Arztwahl, Verordnungen),_ allgemeine Grundsätze (z.B. Sprechstunden, Vertretung, persönliche Leistungserbringung, Assistenten, angestellte Ärzte),_ administrative Vorgaben, wie Vordrucke und Bescheinigungen,_ Regelungen zur Abrechnung und Wirtschaftlichkeitsprüfung der erbrachten Leistungen sowie_ deren Vergütung.Das Werk ist für den mit dem Vertragsarztrecht befassten Praktiker eine unverzichtbare Arbeitshilfe.
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Der Kommentar schließt eine Lücke in der vertragsarztrechtlichen Literatur und kann jedem mit dieser Rechtsmaterie befassten Praktiker nur wärmstens zu Anschaffung empfohlen werden. Rudolf Günter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht WOTAXlaw Partnerschaftsgesellschaft, Aachen Dieser neue Kommentar ist wunderbar handlich und kompakt, erschienen in der Reihe der kleinen roten Bücher zum Medizinrecht von C.F. Müller ... Kurzum: Jeder, der als Arzt, als Rechtsanwalt, Richter der Sozialgerichtsbarkeit, Jurist einer Krankenkasse oder einer KV usw. eingehender mit dem Vertragsarztrecht befasst ist, ist mit diesem Kommentar gut bedient. Dieser wird ihm bei vertragsarztrechtlichen Fragen in der täglichen Praxis von Nutzen sein! Prof. Dr. Thomas Clemens, Tübingen, Richter am Bundessozialgericht i.R., in: Medizinrecht 5/2014 Das Werk ist in der Praxis insbesondere wegen der zahlreichen Erläuterungen von Sinnzusammenhängen für den juristischen Laien im Praxisalltag geeignet. Auch für speziellere Konstellationen des Vertragsarztrechts und Sonderfälle bietet es den Einstieg zu vertiefter Prüfung. ArztRecht 6/2014 Das Werk ist für den mit dem Vertragsarztrecht befassten Praktiker eine unverzichtbare Arbeitshilfe. Frauenarzt 6/2014 Der neue Kommentar zum BMV-Ä füllt eine Lücke in der Kommentierung des Vertragsarztrechtes, die ihn zur Anschaffung nachdrücklich empfiehlt. RA Dr. Rainer Hess in: Gesundheitsrecht 3/2014 Der Kommentar ist für Praktiker des Vertragsarztrechts unentbehrlich. Michael Schanz in: Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen Mai/Juni 2014