Zum WerkDas Melderecht ist seit 2015 weitgehend einheitlich im Bundesmeldegesetz geregelt. Es bildet die Grundlage für die Führung der Melderegister, insbesondere den Umfang des Meldedatensatzes, weiterhin für regelmäßige Datenübermittlungen, automatisierte Datenabrufe oder Melderegisterauskünfte an Privatpersonen. Das Melderecht bildet die Grundlage der alltäglichen Arbeit in ca. 5100 deutschen Meldebehörden. Der Kommentar bietet ausführliche Erläuterungen aller Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes. Er entwickelt zu vielen Fragen der Praxis Antworten auf Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung auch zum früheren Melderecht der Länder, der Literatur und der Verwaltungsvorschriften. Zugleich möchte er das Melderecht als bereichsspezifisches Datenschutzrecht dogmatisch erschließen.Eingearbeitet sind:die Gesetzesänderungen durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetz vom 15.1.2021,das Registermodernisierungsgesetz vom 28.2.2021 unddas Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 30.3.2021.Vorteile auf einen Blickberücksichtigt sind auch geänderte Vorschriften, die erst zum 1. Mai 2022 oder später in Kraft treten. Der Kommentar unterstützt die Praxis somit dabei, die neuen Vorgaben umzusetzen.Rechtsprechung und Literatur sind umfassend ausgewertetdie Autorinnen und Autoren haben auf dem Gebiet des Melderechts vielfältige praktische ErfahrungenZielgruppeFür alle Meldebehörden in Deutschland. Außerdem für Juristinnen und Juristen in den Innenministerien des Bundes und der Länder, bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden sowie in Justiz und Anwaltschaft.