Das als Rahmengesetz konzipierte Bundespersonalgesetz regelt die Grundsätze und Mindeststandards für die Arbeitsverhältnisse des Bundespersonals. Damit verfolgt es einerseits das Ziel, ein gesetzliches Dach für das gesamte Bundespersonal zu schaffen und so einer Aufsplitterung im Recht des öffentlichen Dienstes vorzubeugen. Andererseits stellt es sich mit diesem Konzept in den Dienst des New Public Managements und dessen Forderung nach einer grösseren Flexibilisierung öffentlich-rechtlicher Arbeitsverhältnisse. Die mit der Materie vertrauten Autoren kommentieren das BPG praxisnah und umfassend und stellen, wo immer es zweckmässig erscheint, Querbezüge zu Vorschriften in den bestehenden Ausführungserlassen und zum kantonalen Recht her. Der Kommentar wendet sich an Personen in der Verwaltung, Justiz, Anwaltschaft und Lehre, zugleich aber auch an die Sozialpartner des Bundes. Das Werk geht vom geltenden Recht aus, enthält jedoch bereits zahlreiche Hinweise auf die sich für das Jahr 2014 anbahnende Revision, so dass es auch nach deren Inkrafttreten verwendbar bleibt.
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