Kaum eine Materie der Verfassungsrechtsprechung hat in den letzten Jahren eine solche Spruchdichte und auch -tiefe hervorgerufen wie das Politikfeld der Öffentlichen Sicherheit. Ob Lauschangriff und Rasterfahndung, Versammlungsfreiheit und Online-Durchsuchung, ob Vorratsdatenspeicherung und Sicherungsverwahrung, Europäischer Haftbefehl und Luftsicherheitsgesetz, Bundeswehreinsatz out of area und im Innern - aber auch "Kopftuch" im Öffentlichen Dienst: durch den populären Ruf nach mehr "Sicherheit" hat sich das Bundesverfassungsgericht wie selten zuvor herausgefordert gesehen, Parlament und…mehr
Kaum eine Materie der Verfassungsrechtsprechung hat in den letzten Jahren eine solche Spruchdichte und auch -tiefe hervorgerufen wie das Politikfeld der Öffentlichen Sicherheit. Ob Lauschangriff und Rasterfahndung, Versammlungsfreiheit und Online-Durchsuchung, ob Vorratsdatenspeicherung und Sicherungsverwahrung, Europäischer Haftbefehl und Luftsicherheitsgesetz, Bundeswehreinsatz out of area und im Innern - aber auch "Kopftuch" im Öffentlichen Dienst: durch den populären Ruf nach mehr "Sicherheit" hat sich das Bundesverfassungsgericht wie selten zuvor herausgefordert gesehen, Parlament und Regierung Grenzen zu ziehen. Dabei ist es selbst an die Grenzen der Verfassungsrechtschöpfung gedrungen und hat zugleich erhebliche Zugeständnisse gemacht.Dieser Prozess hat sich vorerst konsolidiert, sodass eine erste Bestandsaufnahme möglich ist. Schon jetzt werden Kontinuitäten und Brüche in der Rechtsprechung deutlich; längst haben sich dabei die Konfliktlinien in den europäischen Bereich (EuGH und EGMR) verlängert.Band 1 thematisiert die Rechtsprechung zu den Grundrechten,Band 2 Sicherheit im (trans)nationalen Kontext.
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Inhaltsangabe
EinführungRobert Chr. van OoyenDas Bundesverfassungsgericht im Politikfeld Öffentliche Sicherheit: Von ,Schleyer' zu ,Luftsicherheit', von ,Out-of-Area' zu ,Parlamentsvorbehalt 'Bundeswehreinsatz' G8-Gipfel'GrundrechteMartin H. W. MöllersDie Diskussion über die Menschenwürde und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ,Großen Lauschangriff'Hans Peter BullGrundsatzentscheidungen zum Datenschutz bei den Sicherheitsbehörden: Rasterfahndung, Online-Durchsuchung, Kfz-Kennzeichenerfassung und Vorratsdatenspeicherung in der Rechtsprechung des BundesverfassungsgerichtsMartin H. W. MöllersEntscheidungen des BVerfG zur Versammlungsfreiheit zwischen "Rechtsprechungstradition", "Zeitgeist" und "Staatsräson"Martin H. W. Möllers,Ein vom Elend der Welt unbeschwertes Gemüt des Bürgers ist kein Belang, zu dessen Schutz der Staat Grundrechtspositionen einschränken darf' - Zur Stärkung des Demonstrationsrechts in Flughäfen und Bahnhöfen durch das BundesverfassungsgerichtMartin H. W. MöllersDer Bielefeld-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Lichte von "Wunsiedel": Zum Sonderrecht bei Meinungsäußerungen von RechtsextremistenMartin H. W. MöllersDie Polizeikessel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als Abkehr vom liberalen Brokdorf-BeschlussRobert Chr. van OoyenDer Brokdorf-Beschluss (1985) und die andere Demokratietheorie des Bundesverfassungsgerichts - Das Pluralismuskonzept des Ersten Senats (Kelsen und Popper / Hesse und Häberle) als Alternative zum Legitimationsketten-Modell (Schmitt und Böckenförde)Robert Chr. van Ooyen(K)ein Kopftuch für Polizistinnen? Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus pluralismustheoretischer SichtMartin H. W. Möllers,all cops are bastards': Beleidigung oder nicht Beleidigung, das ist hier die Frage - Zum Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17.5.2016Martin H. W. Möllers,Erhebliches Vollzugsdefizit' bei den Absprachen im Strafprozess - Das Bundesverfassungsgericht segnet grundsätzlich den Deal im Strafprozess abMartin H. W. MöllersDie Problematik der Drittwirkung von Grundrechten: Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das Zivilrecht im sog. "Stadion-Urteil" des BVerfG
EinführungRobert Chr. van OoyenDas Bundesverfassungsgericht im Politikfeld Öffentliche Sicherheit: Von ,Schleyer' zu ,Luftsicherheit', von ,Out-of-Area' zu ,Parlamentsvorbehalt 'Bundeswehreinsatz' G8-Gipfel'GrundrechteMartin H. W. MöllersDie Diskussion über die Menschenwürde und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ,Großen Lauschangriff'Hans Peter BullGrundsatzentscheidungen zum Datenschutz bei den Sicherheitsbehörden: Rasterfahndung, Online-Durchsuchung, Kfz-Kennzeichenerfassung und Vorratsdatenspeicherung in der Rechtsprechung des BundesverfassungsgerichtsMartin H. W. MöllersEntscheidungen des BVerfG zur Versammlungsfreiheit zwischen "Rechtsprechungstradition", "Zeitgeist" und "Staatsräson"Martin H. W. Möllers,Ein vom Elend der Welt unbeschwertes Gemüt des Bürgers ist kein Belang, zu dessen Schutz der Staat Grundrechtspositionen einschränken darf' - Zur Stärkung des Demonstrationsrechts in Flughäfen und Bahnhöfen durch das BundesverfassungsgerichtMartin H. W. MöllersDer Bielefeld-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Lichte von "Wunsiedel": Zum Sonderrecht bei Meinungsäußerungen von RechtsextremistenMartin H. W. MöllersDie Polizeikessel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als Abkehr vom liberalen Brokdorf-BeschlussRobert Chr. van OoyenDer Brokdorf-Beschluss (1985) und die andere Demokratietheorie des Bundesverfassungsgerichts - Das Pluralismuskonzept des Ersten Senats (Kelsen und Popper / Hesse und Häberle) als Alternative zum Legitimationsketten-Modell (Schmitt und Böckenförde)Robert Chr. van Ooyen(K)ein Kopftuch für Polizistinnen? Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus pluralismustheoretischer SichtMartin H. W. Möllers,all cops are bastards': Beleidigung oder nicht Beleidigung, das ist hier die Frage - Zum Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17.5.2016Martin H. W. Möllers,Erhebliches Vollzugsdefizit' bei den Absprachen im Strafprozess - Das Bundesverfassungsgericht segnet grundsätzlich den Deal im Strafprozess abMartin H. W. MöllersDie Problematik der Drittwirkung von Grundrechten: Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das Zivilrecht im sog. "Stadion-Urteil" des BVerfG
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