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Der Ursprung des Bundeswasserstraßengesetzes basiert auf dem 75-jährigen Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen auf das Reich, dem bald 50-jährigen Grundgesetz und der 35 Jahre zurückliegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit dem dieses die Unterscheidungsmerkmale zwischen Wasserstraßenverwaltung und Wasserwirtschaftsverwaltung und damit die verfassungsrechtlichen Vorgaben definiert wurden. Die Verwaltung der Bundeswasserstraßen übt der Bund in eigener Verwaltungszuständigkeit und mit eigenem Verwaltungsunterbau aus. Seit dem Erscheinen der ersten, von Kurt…mehr

Produktbeschreibung
Der Ursprung des Bundeswasserstraßengesetzes basiert auf dem 75-jährigen Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen auf das Reich, dem bald 50-jährigen Grundgesetz und der 35 Jahre zurückliegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit dem dieses die Unterscheidungsmerkmale zwischen Wasserstraßenverwaltung und Wasserwirtschaftsverwaltung und damit die verfassungsrechtlichen Vorgaben definiert wurden. Die Verwaltung der Bundeswasserstraßen übt der Bund in eigener Verwaltungszuständigkeit und mit eigenem Verwaltungsunterbau aus. Seit dem Erscheinen der ersten, von Kurt Minzel bearbeiteten Auflage, ist dieses Gesetz mehrfach geändert worden. Umfangreiche inzwischen ergangene Rechtsprechung war in den Kommentar einzuarbeiten. Die Veröffentlichung ist für die Fachleute in der Praxis, insbesondere im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landesverwaltung im Vollzug, eine wichtige und willkommene Hilfe.