Zum Werk:
Das novellierte BZRG aus erster Hand erläutert
Vom zuständigen Referatsleiter!
Das Gesetz zur Datenbank der Justiz regelt die Grundlagen der Organisation, Führung und Verwaltung des Zentralregisters, ferner Inhalt, Reichweite, Dauer und Tilgung der Eintragungen sowie die Voraussetzungen zur Erlangung von Auskünften aus dem Register. Das am 1. Oktober 2002 endgültig in Kraft getretene 4. BZRGÄndG hat zu umfassenden Modifikationen geführt.
Dieser Praktiker-Kommentar erleichtert die Handhabung des novellierten Bundeszentralregistergesetzes durch gut verständliche Erläuterungen. Profitieren Sie vom profunden Wissen eines Autors, der als zuständiger Referatsleiter im Bundesministerium der Justiz mit der Reform des BZRG befasst war. Der Band behandelt u.a.
die Änderung der Vorschriften über die Eintragung von Schuldunfähigkeit und verminderter Schuldfähigkeit
die Einfügung der §§ 42a bis 42c, u.a. zur Auskunft für wissenschaftliche Zwecke
den neuen § 44a zur Versagung der Auskunft zu Zwecken des Zeugenschutzes
die Neuregelung des § 57 zur Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen.
Aus dem Inhalt:
Das Zentralregister: Inhalt und Führung des Registers - Suchvermerke - Auskunft aus dem Zentralregister - Tilgung - Rechtswirkungen der Tilgung - Begrenzung von Offenbarungspflichten des Verurteilten - Verurteilungen durch Stellen eines anderen Staates und Auskünfte an solche Stellen
Das Erziehungsregister
Übernahme des Strafregisters beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik
Anhang.
'(...) Der Band ist in erster Linie für Strafverteidiger, Staatsanwälte, Strafrichter, Praktiker der Justizverwaltung und des Strafvollzugs sowie Bewährungshelfer eine lohnenswerte Anschaffung.'
Dr. Michael Soiné, in: Archiv für Kriminologie, 03-04 / 2004, zur 1. Auflage
'(...) An dem neuen Kommentar von Hase führt daher nicht nur wegen seiner Aktualität kaum ein Weg vorbei. Er gehört in die Handbibliothek eines jeden Strafrechtspraktikers.'
Florian Pistor, Staatsanwalt, in: Die Justiz, Mai 2003, zur 37. Auflage
Das novellierte BZRG aus erster Hand erläutert
Vom zuständigen Referatsleiter!
Das Gesetz zur Datenbank der Justiz regelt die Grundlagen der Organisation, Führung und Verwaltung des Zentralregisters, ferner Inhalt, Reichweite, Dauer und Tilgung der Eintragungen sowie die Voraussetzungen zur Erlangung von Auskünften aus dem Register. Das am 1. Oktober 2002 endgültig in Kraft getretene 4. BZRGÄndG hat zu umfassenden Modifikationen geführt.
Dieser Praktiker-Kommentar erleichtert die Handhabung des novellierten Bundeszentralregistergesetzes durch gut verständliche Erläuterungen. Profitieren Sie vom profunden Wissen eines Autors, der als zuständiger Referatsleiter im Bundesministerium der Justiz mit der Reform des BZRG befasst war. Der Band behandelt u.a.
die Änderung der Vorschriften über die Eintragung von Schuldunfähigkeit und verminderter Schuldfähigkeit
die Einfügung der §§ 42a bis 42c, u.a. zur Auskunft für wissenschaftliche Zwecke
den neuen § 44a zur Versagung der Auskunft zu Zwecken des Zeugenschutzes
die Neuregelung des § 57 zur Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen.
Aus dem Inhalt:
Das Zentralregister: Inhalt und Führung des Registers - Suchvermerke - Auskunft aus dem Zentralregister - Tilgung - Rechtswirkungen der Tilgung - Begrenzung von Offenbarungspflichten des Verurteilten - Verurteilungen durch Stellen eines anderen Staates und Auskünfte an solche Stellen
Das Erziehungsregister
Übernahme des Strafregisters beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik
Anhang.
'(...) Der Band ist in erster Linie für Strafverteidiger, Staatsanwälte, Strafrichter, Praktiker der Justizverwaltung und des Strafvollzugs sowie Bewährungshelfer eine lohnenswerte Anschaffung.'
Dr. Michael Soiné, in: Archiv für Kriminologie, 03-04 / 2004, zur 1. Auflage
'(...) An dem neuen Kommentar von Hase führt daher nicht nur wegen seiner Aktualität kaum ein Weg vorbei. Er gehört in die Handbibliothek eines jeden Strafrechtspraktikers.'
Florian Pistor, Staatsanwalt, in: Die Justiz, Mai 2003, zur 37. Auflage