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Tipps für Verkehrssünder
Topaktuell: Mit allen Neuerungen im Bußgeldkatalog seit Februar 2005, wie z.B. geänderten Abläufen der Verkehrssünderdatei in Flensburg und deren Handhabung, u.a. bei Fahren mit Cannabis. Im April 2004 wurden verschärfte Bußgelder für Autofahrer eingeführt. Deshalb ist es wichtig, gut über die Folgen von Verkehrssünden informiert zu sein. Mit dem kompletten und aktuellen Bußgeldkatalog sowie Zusatzinfos, vom Ablauf des Verfahrens bis zum Abbau von Punkten in Flensburg. Inklusive Tipps für typische, schwierige Verkehrssündersituationen und zum Verhalten im…mehr

Produktbeschreibung
Tipps für Verkehrssünder

Topaktuell: Mit allen Neuerungen im Bußgeldkatalog seit Februar 2005, wie z.B. geänderten Abläufen der Verkehrssünderdatei in Flensburg und deren Handhabung, u.a. bei Fahren mit Cannabis. Im April 2004 wurden verschärfte Bußgelder für Autofahrer eingeführt. Deshalb ist es wichtig, gut über die Folgen von Verkehrssünden informiert zu sein. Mit dem kompletten und aktuellen Bußgeldkatalog sowie Zusatzinfos, vom Ablauf des Verfahrens bis zum Abbau von Punkten in Flensburg. Inklusive Tipps für typische, schwierige Verkehrssündersituationen und zum Verhalten im Ausland.

Table of contents:
Inhalt: 6 Vorwort 7 SO LÄUFT DAS VERFAHREN AB 8 Was ist eigentlich ein Verkehrsverstoß? 9 Die Verwarnung 10 Das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde 24 Wenn es vor Gericht geht 28 Können Sie gegen ein Urteil vorgehen? 29 Wann verjähren Ordnungswidrigkeiten? 31 RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG UND RECHTSANWALT - SINNVOLL ODER SOGAR NÖTIG? 32 Was bringt eine Rechtsschutzversicherung? 37 So finden Sie den richtigen Anwalt 39 VERKEHRSVERSTÖßE UND IHRE FOLGEN 40 Die häufigsten Ordnungswidrigkeiten 45 Das erwartet Sie: Geldbuße und Fahrverbot 53 Die häufigsten Verkehrsstraftaten 61 Alkohol und Drogen im Straßenverkehr 65 Verkehrsverstöße im Ausland 67 DAS VERKEHRSZENTRALREGISTER - DIE FLENSBURGER "VERKEHRSSÜNDERKARTEI" 68 Was wird eingetragen? 68 Welche Folgen haben die Punkte? 70 Wann werden Punkte gelöscht? 72 So können Sie Punkte abbauen 74 So erfahren Sie Ihren Punktestand 75 DER BUßGELDKATALOG 76 Was hat sich geändert? 76 Wie ist der Katalog aufgebaut? 78 Der Katalog 120 Der Punktekatalog für Verkehrsstraftaten 121 ANHANG: MUSTER 121 Einspruchsschreiben gegen einen Bußgeldbescheid 121 Einspruchsrücknahmeschreiben 122 Punkteanfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt 123 Stichwortverzeichnis für den Katalogteil 128 Stichwortverzeichnis für den Textteil
Autorenporträt
Rechtsanwalt Peter Lihs ist seit Jahren überwiegend auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts in Nürnberg tätig. Er ist Vertrauensanwalt eines großen deutschen Automobilclubs und bearbeitet sowohl Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafverfahren, als auch die zivilrechtliche Geltendmachung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen, insbesondere nach Verkehrsunfällen.

Excerpt from book:
Aus dem Kapitel "Die häufigsten Verstöße im Ordnungswidrigkeitenbereich", S.40-42 ZU SCHNELL GEFAHREN Die häufigsten Zuwiderhandlungen gegen den Bußgeldkatalog stellen Geschwindigkeitsverstöße dar. Sie werden entweder durch eine Radar-, eine Licht-schranken-, eine Lasermessung oder aber durch Nachfahrt oder Videoaufnahme festgestellt. Abhängig von der Art der angewandten Meßmethode hat der Verkehrsrechtsanwalt unterschiedlich gute Möglichkeiten, um eventuelle Messfehler zu überprü-fen. Sofern eine Foto- oder Videodokumentation vor-liegt, kann der Rechtsanwalt nach Akteneinsicht nicht nur klären, ob das Gerät entsprechend den Herstel-lervorschriften aufgestellt wurde und zum Messzeit-punkt ordnungsgemäß geeicht war, sondern auch ob Sie hinreichend deutlich als Fahrer zu erkennen sind und ob im Messbereich Fehlerquellen - wie z.B. andere Fahrzeuge - zu einer Fehlmessung geführt haben können. BEISPIEL: Die Fakten genau untersuchen Auf dem Blitzbild von Bodo Blitz ist nicht nur sein Fahrzeug zu sehen, sondern auch noch ein zweiter Wagen daneben. Der Rechtsanwalt von Bodo Blitz kann in diesem Fall prüfen, ob möglicherweise das andere Fahrzeug und nicht das von Bodo zu schnell war. Es muss nicht erwiesen sein, dass das andere Fahrzeug gemessen wurde, es ist bereits ausreichend, wenn zumindest nicht ausgeschlossen werden kann, das es nicht Bodos PKW war, der die Messung auslöste. Soweit der Rechtsanwalt dies nicht ohne sachver-ständige Unterstützung beurteilen kann, so wird er gegebenenfalls schon vorgerichtlich einen Sachver-ständigen beiziehen. Das kann schon deshalb notwendig sein, weil die Gerichte bei der Anwendung von so genannten stan-dardisierten Messverfahren in der Regel davon aus-gehen, dass der Messvorgang ordnungsgemäß ab-gelaufen ist. Ohne Benennung konkreter Anhaltspunkte für eine Fehlmessung müssen die Gerichte einem Beweisantrag auf Einholung eines Sachver-ständigengutachtens nicht nachgehen. BEISPIEL: Keine Aussicht auf Erfolg Es ist nicht ausreichend, wenn Bodo Blitz im Hauptver-handlungstermin vorträgt, er habe in einer Autofachzeitschrift gelesen, Messungen würden immer wieder einmal falsch durchgeführt und deshalb müsse auch seine konkrete Messung falsch sein. Er beantrage deshalb die Einholung eines messtechnischen Gutachtens. Eine gutachterliche Überprüfung führt selten zu dem Ergebnis, dass die gesamte Messung nicht verwertbar ist. Durch ein messtechnisches Gutachten lassen sich nur in Ausnahmefällen gleich mehrere km/h reduzieren. Meist kann die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit - wenn überhaupt - nur um ein bis zwei km/h korrigiert werden. Eine Überprüfung durch einen Sachverständigen bietet sich insbesondere dann an, wenn die vorgeworfene Geschwindig-keitsüberschreitung gerade unmittelbar an einem der Schwel-lenwerte (z. B. 26 km/h, 31 km/h, 41 km/h oder 51 km/h) liegt, dessen Überschreitung ein höheres Bußgeld oder ein Fahrverbot nach sich zieht.