Der Mitarbeiterkommentar bietet eine wissenschaftlich fundierte Abhandlung des gesamten Verfahrensrechts des Bundesverfassungsgerichts. Sein Ziel ist es, einen Blick aus der Innenperspektive des Verfassungsgerichts sowohl auf die einzelnen Verfahrensarten als auch auf die allgemeinen Verfahrensvorschriften und organisationsrechtlichen Normen des obersten Gerichts zu vermitteln. Die Kommentierung zeichnet sich durch ihre übersichtliche und praxisgerechte Darstellung aus und profitiert vom »Insiderwissen« der Autorinnen und Autoren. »Es ist kaum jemand berufener zur Kommentierung als sie« (Roman Herzog).
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"Angesichts der Bedeutung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes für die Möglichkeit der Fortbildung des Rechts und angesichts der Auslegungsbedürftigkeit der einzelnen Normen kann es überhaupt nicht "zu viele" Mitarbeiterkommentare geben, sodass dieses Werk als eine klare Bereicherung der Kommentarlandschaft zu verstehen ist. Es ist daher allen Autoren und insbesondere dem Herausgeber, der ersichtlich eine zentrale Rolle einnimmt, zu diesem Werk ganz herzlich zu gratulieren. Die Leser werden ihnen allen zumindest im Stillen bei der Heranziehung des Werkes danken."
Heinrich Amadeus Wolff in: Die Öffentliche Verwaltung, Mai 2018, Heft 10, S. 414-415
"Insgesamt zeigen diese dem Tagesgeschäft entnommenen und beliebig erweiterbaren Beispiele, dass sich der Kommentar auf dem Markt der Konkurrenzprodukte umstandslos wird behaupten können. Er konzentriert sich auf den aktuellen Stand der Karlsruher Rechtsprechung, berücksichtigt die Literatur dagegen nur sparsam und vornehmlich dort, wo sie der Erläuterung von Problemen dienen kann. [...] Als Referenzwerk kann er vorbehaltlos empfohlen werden."
Herbert Günther in: Staatsanzeiger für das Land Hessen -4. Juni 2018, Nr. 23, S. 704
"Auch und gerade für den Praktiker ist der Kommentar eine unübertroffene erste Wahl."
Rüdiger Zuck in: DVBI 1 (2019), 38-39
"Das Werk sollte in keiner Bibliothek fehlen."
Michael Sachs in: NVwZ 3 (2019), 134
Heinrich Amadeus Wolff in: Die Öffentliche Verwaltung, Mai 2018, Heft 10, S. 414-415
"Insgesamt zeigen diese dem Tagesgeschäft entnommenen und beliebig erweiterbaren Beispiele, dass sich der Kommentar auf dem Markt der Konkurrenzprodukte umstandslos wird behaupten können. Er konzentriert sich auf den aktuellen Stand der Karlsruher Rechtsprechung, berücksichtigt die Literatur dagegen nur sparsam und vornehmlich dort, wo sie der Erläuterung von Problemen dienen kann. [...] Als Referenzwerk kann er vorbehaltlos empfohlen werden."
Herbert Günther in: Staatsanzeiger für das Land Hessen -4. Juni 2018, Nr. 23, S. 704
"Auch und gerade für den Praktiker ist der Kommentar eine unübertroffene erste Wahl."
Rüdiger Zuck in: DVBI 1 (2019), 38-39
"Das Werk sollte in keiner Bibliothek fehlen."
Michael Sachs in: NVwZ 3 (2019), 134