Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Hochschule Bremen, Veranstaltung: Jahresabschlussanalyse, Sprache: Deutsch, Abstract: Täglich sind im wirtschaftlichem Leben Entscheidungen zu treffen, welche den zukünftigen Erfolg bzw. Misserfolg beeinflussen. Entscheidungen der Unternehmensführung über Investitionen, der Gläubiger über die Kreditvergabe oder einfach die Anlageentscheidung eines privaten Anlegers. Sie alle sind von unterschiedlichen Aspekten abhängig, doch von besonderem Interesse ist die Finanz- und Ertragskraft der im Fokus stehenden Unternehmung. Häufig ist der Gewinn die erste Zahl die auf dem Weg der Entscheidungsfindung Berücksichtigung findet. Dieser erscheint jedoch nebulös,1 da er entscheidend von der jeweiligen Bilanzpolitik der Unternehmung geprägt ist.Die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens wird versucht mit einer Fülle von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen zu beschreiben und zu beurteilen. Die Palette reicht dabei von rudimentären Kennzahlen wie der Eigenkapitalquote bis hin zu mehr komplexeren Kennzahlensystemen wie dem Rerurn on Investment. Eine Kennzahl, welche mittlerweile aus den Bereichen Unternehmensbewertung und Rechnungswesen nicht mehr wegzudenken ist und gute Entscheidungshilfe leisten kann, ist der Cash Flow. Mit ihr soll der nebelhafte Schleier, der sonst das Jahresergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung behaftet, gelichtet und die finanzielle Wertschöpfung eines Unternehmens weniger manipulationsfähig dargestellt werden.2 Der Cash Flow soll damit zur Steigerung des Informationswertes beitragen und als Indikator für die Finanzkraft, Innenfinanzierungspotenzial, Dividendenausschüttung und Schuldentilgung eines Unternehmens gelten.3 Teil des Jahresabschlusses nach US-GAAP und auch nach IAS, ist die Erstellung einer Kapitalflussrechnung - das deutsche Pondon zum angelsächsischen Cash Flow Statement - in Deutschland erst seit dem Jahr 1998 in Folge des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) verpflichtend. Das KonTraG beschränkt sich jedoch nur auf kapitalmarktorientierte Unternehmen und Konzernabschlüsse,4 was bedeutet, dass für andere Unternehmen der Bilanzanalytiker selbst eine Kapitalflussrechnung erstellen muss. Weil das HGB eine Kapitalflussrechnung nicht näher erläutert, wurde vom Deutschen Rechnungslegungsstandards Committe das Regelwerk DRS 2 zur Erstellung und Offenlegung einer Kapitalflussrechnung erlassen, das sich wesentlich an den jeweiligen Regelungen der US-GAAP (SFAS 95) und IAS (IAS7) orientiert.5
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