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Cephalopoden im Tierversuchsrecht
Klaus Ferdinand Gärditz
Broschiertes Buch

Cephalopoden im Tierversuchsrecht

Eine Fallstudie zu biowissenschaftlicher Grundlagenforschung, Modellorganismen und epistemischer Lastenverteilung im Verwaltungsrecht

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Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen (§ 1 Satz 2 TierSchG). Diese Basisregel des Tierschutzrechts ist epistemisch voraussetzungsvoll, weil sie belastbare Kenntnisse über das Empfindungsvermögen einer Tierart voraussetzt. Auch unter den Bedingungen tierexperimenteller Forschung ist dies nicht immer gewährleistet, was der normative Grenzfall der Tierversuche mit Cephalopoden (Sepien, Kalmare, Kraken) zeigt. Die vorliegende Fallstudie illustriert die Funktionen von Modellorganismen in den Life Sciences und zeichnet die Bedeutung der Cephalo...