Eines der wichtigsten Kennzeichen des Betreuten Wohnen im Vergleich mit den traditionellen Vollversorgungskonzepten ist seine Ausrichtung an den individuellen Wünschen und Bedürfnissen. Hieraus entstehen weitreichende Konsequenzen für die Finanzierbarkeit der Versorgung des wachsenden Anteils älterer alleinstehender Menschen. Angesichts zunehmender finanzpolitischer Restriktionen kann das Betreute Wohnen eine - insbesondere für die öffentliche Hand bzw. die Gesamtgesellschaft - kostengünstigere Alternative darstellen. Zur Überprüfung dieser Annahme wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Zielsetzung für das Gutachten war eine fundierte und umfassende Analyse der tatsächlichen Kosten, die durch das Betreute Wohnen im Vergleich mit anderen Formen des Wohnens im Alter entstehen.