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Die Veränderungen im (elektronischen) Zustellungsrecht durch das eJustice-Gesetz zum 1. Januar 2018 sind eine Herausforderung für die zulässige Einreichung von Rechtsmitteln für Verfahrensbeteiligte und ihre Prozessvertreter. Rechtsanwälte, Steuerberater, Rentenberater und prozessvertretende Verbände und Vereinigung müssen die neuen Rechtsbegriffe kennen und anwenden, wollen sie nicht haftungsträchtige Fehler riskieren.Die Checklisten zum elektronischen Rechtsverkehr fassen die wesentlichen Informationen zu Form- und Fristfragen zusammen und bieten einen übersichtlichen, strukturierten…mehr

Produktbeschreibung
Die Veränderungen im (elektronischen) Zustellungsrecht durch das eJustice-Gesetz zum 1. Januar 2018 sind eine Herausforderung für die zulässige Einreichung von Rechtsmitteln für Verfahrensbeteiligte und ihre Prozessvertreter. Rechtsanwälte, Steuerberater, Rentenberater und prozessvertretende Verbände und Vereinigung müssen die neuen Rechtsbegriffe kennen und anwenden, wollen sie nicht haftungsträchtige Fehler riskieren.Die Checklisten zum elektronischen Rechtsverkehr fassen die wesentlichen Informationen zu Form- und Fristfragen zusammen und bieten einen übersichtlichen, strukturierten Überblick.Die Checklisten ergänzen damit das ausführliche "eJustice-Praxishandbuch" (ISBN: 9783746082080) mit erläuternden systematischen Darstellungen und Screenshots.Aus dem Inhalt:- Besonderheiten des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) und der sicheren Übermittlungswege gem. § 130a Abs. 4 ZPO,- das beA und die alternativen Übermittlungswege hierzu,- Form und Fristwahrung bei Schriftsatzeinreichungen mit EGVP, beA, beN, beBPo oder De-Mail,- Grundlagen der qualifizierten elektronischen Signatur; Unterscheidung zulässiger und unzulässiger Signaturarten (Container-Signatur),- zulässige Dateiformate,- Überblick über den Inhalt von Transfervermerken und Prüfprotokollen,- Rechtsfolgen bei Formfehlern,- Besonderheiten des zentralen Schutzschriftenregisters und des (Online-)Mahnverfahrens.
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Autorenporträt
Prof. Dr. Henning Müller ist Direktor des Sozialgerichts Darmstadt und war Präsidialrichter der hessischen Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit für IT und Organisation zuständig. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in den Bereichen eJustice, elektronischer Rechtsverkehr, SGB V und KSVG. Er ist Mitherausgaber u.a. des beckOGK-SGG, des jurisPK-ERV und der Zeitschrift "Recht Digital". Im Nebenamt ist Herr Dr. Müller Lehrbeauftragter für Sozialrecht und für Mediation an der Philipps-Universität Marburg, sowie Honorarprofessor der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen im Fachbereich Soziale Arbeit. Er ist regelmäßiger Referent, unter anderem bei der Deutschen Richterakademie, der Deutschen Anwaltakademie, kommunalen Fortbildungseinrichtungen und mehrerer Justizakademien der Länder, sowie Prüfer in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung. Prof. Dr. Henning Müller betreibt einen Blog zum Elektronischen Rechtsverkehr unter www.ervjustiz.de.