Die Glyphosat-Debatte in Deutschland, Europa und dem Rest der Welt ist seit Jahren in Gange. Glyphosat-basierte Herbizide sind die global am häufigsten eingesetzten Herbizide. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass seit 1996 die Kultivierung genetisch modifizirter und dadurch Glyphosat-resistenter Pflanzen, wie, z. B Sojabohnen, Mais, Bazumwolle oder Raps zürückzuführen. Seitdem kann das Totalherbizid in vielen Ländern nicht nur zwischen zwei Kultivierungsperioden, sodern auch während der Kultivierung der Glyphosat-resistenten Pflanze eingestzt werden. Eine der wenigen Ausnahmen dieser Art der Genmodifizierung bildet Europa. Glyphosat wurde in Deutschland 1974 und in der EU 2002 zugelassen. In Deutschland spielt Glyphosat während des Wachstums der zu kultivierenden Pflanze keine Rolle, da hier die Rechtsklage anders ist als z. B. in den USA und einen solchen Eingriff in das Erbgut der Pflanze nicht erlaubt. Bei uns wird es vorwiegend dazu genutzt, Unkräuter vor oder nach dem Anbau von Feldfrüchten zu bekämpfen. Die Verwendung des Glyphosats hat in den letzten Jahren stark zugenommen und nimmt auch weiterhin zu. In den USA steigerte sich die landwirtschaftlich genutzte Glyphosat-Masse von 1995 (ein Jahr vor Einführung der ersten Glyphosat-resitenten Pflanze) bis 2014 um das 8-Fache auf 113,4 Millionen kg.Teilweise dramatisch verlief die Neubewertung und Reevaluierung des Herbizids in der EU in 2015 mit Deutschland in der Rolle des berichterstattenden EU-Mitgliedsstaates. In dem Renewal Assessment Report des Bundesinstituts für Risikoforschung (BfR), der an die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) ging, finden sich konträre Einstufungen zum Bericht der Internationalen Agentur für Krebserforschung (IARC) ? der WHO unterstehend - zur Glyphosat-Kanzerogenität. Das IARC bewertet Glyphosat als ?wahrscheinlich krebserregend?. Eine im Anschluss erfolgte Publikation der EFSA kam zu dem Ergebnis, das von Glyphosat keine kreberregende Wirkung zu erwarten sei. Das EU-Parlament forderte Anfang 2018 jedoch Regulierungen durch die Kommission, insbesondere die Zulassung um nur 7 Jahre statt der üblichen 15 Jahre zu erweitern. Eine weitere Bewertung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) kommt im Anschluss zum Ergebnis, ,,dass Glyphosat nicht kreberregend? sei. Die Reevaluierung endete nach mehreren kurzfristigen Zulassungsverlängerungen Ende November 2017. Schließlich stimmte dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Zulassungsverlängerung um 5 weitere Jahre bis zum 15. Dezember 2022 eine Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten zu. Der schwierige Einigungsprozess innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten wird nicht zuletzt erkennbar, wenn man die erhöhten Sicherheitsstandards für FGlyphosat-Präparate bis 2022 mit einbezieht. Als Zusatzsubstanzen sind die als besonders schädlich eingestufzten POEAs (ethoxylierte Tallowalkylamine) verboten worden. In öffentlichen Räumen soll die Anwendung des Glypjosats minimiert werden, z. b. in öffentlichen Parkanlagen.
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