Es handelt sich um keine Beleidigung und das Beschwerdeverfahren wird durch die Staatsanwaltschaft bzw. den zuständigen Richter zurückgewiesen. So ging das Theater in der großen Bankzweigstelle in der Stadt Memmingen dann weiter. Ich besaß zu der Zeit nicht so viel Geld, meine Eltern unterstützten mich nicht. Mit einer hohen Miete einer schandhaften, schlechten Stadtwohnung kam mein Konto am Monatsende gelegentlich über das Limit, das 3.000 Euro betrug. Sonst hatte ich keine Schulden. Mit einem Grund, der für mich bagatellmäßig war, wurde dann zum Beleidigungsverfahren, das durch das Amtsgericht Memmingen abgelehnt wurde, dazu mein Konto durch die große, und damit eigentlich vorbildhafte Bankfiliale gekündigt. Was dann folgte kann man sich vorstellen. Zunächst denkt man sich, man bekommt wo anders kein Konto mehr.
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