Essay aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Soziologie - Politische Soziologie, Majoritäten, Minoritäten, Note: 1,7, Freie Universität Berlin (John-F.-Kennedy-Institut), Veranstaltung: Seminar "Amerikanische Sozialpolitik", Sprache: Deutsch, Abstract: Die deutsche Wohlfahrtsforscherin Sigrun Kahl vergleicht in ihrem Artikel "The ReligiousRoots of Modern Poverty Policy: Catholic, Lutheran, and Reformed Protestant TraditionsCompared" die religiösen Wurzeln der modernen Armuts- beziehungsweise Sozialpolitik derOECD-Länder unter näherer Betrachtung der jeweils unterschiedlichen Traditionen der katholischen,lutherischen und reformierten Glaubensrichtung im Christentum. Ausgehend vomBibel-Postulat der moralischen Verantwortung der Gesellschaft für die Armen wurde die moderneSozialhilfe entwickelt. Unterschiedliche Ansätze, die auf die verschiedenen christlichenGlaubensrichtungen zurückzuführen sind, helfen dabei, ländertypische Charakteristika nachzuzeichnenund zu verstehen.Ein Hauptanliegen der Armutspolitik eines Wohlfahrtsstaates liegt in der Idee, dass kein Armerohne Hilfe allein gelassen werden darf. Um ein Verständnis für die moderne Sozialpolitikzu gewinnen, muss man die jeweiligen Einführungszeiten, Umfänge, Arten und Kategorisierungensowie unterschiedliche Ausprägungen des Subsidiaritätsprinzip, der Leistungsüberprüfungenund der Arbeitsanreiz-Systeme näher betrachten.Kahl stellt dabei zuerst ihre dreigeteilte These vor: Armenfürsorge übt einen Einfluss auf denWohlfahrtsstaat aus; Religion beeinflusst die Armenfürsorge; historische Unterschiede zwischenkatholischen, lutherischen und calvinistischen Ansätzen charakterisieren das vielfältigeAuftreten der Armenfürsorge. Die Autorin argumentiert also mit einer sogenannten Pfadabhängigkeit.Dabei verweist sie auf eine bisher unzureichende historische Betrachtung, die zunehmendesstaatliches Eingreifen in Form von Sozialhilfe als Reaktion auf soziale Risiken begreift undoftmals einen Bruch oder Einschnitt ausmacht, an dem Armengesetze durch moderne Sozialversicherungssystemeersetzt werden. Diese Darstellung schenkt jedoch weder den Ursprüngender Armengesetzgebung, noch den Faktoren für die gesamte historische Sozialhilfe-Entwicklung Beachtung. Religion wird nicht als entscheidender Faktor berücksichtigt, undfalls doch, dann wird selten die Zeit vor 1850 betrachtet.
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