Vor dem Hintergrund der Harmonisierung von Rechtsvorschriften innerhalb der Europäischen Union, insbesondere auch der Bildung eines einheitlichen Gerichtsapparates als wichtiger Säule für ein politisches Zusammenwachsen der verschiedenen Staaten, befasst sich diese Arbeit mit der Beteiligung von Laien im amerikanischen Zivilprozess und vergleicht diese mit dem deutschen Laienrichtersystem. Die Beteiligung von Laien in Verfahren der zivilen Gerichtsbarkeit ist in den USA und in Deutschland allerdings sehr unterschiedlich ausgestaltet. Hat es daher Vorteile, Laien in einem zivilen Gerichtssystem zu beteiligen und sollte eine solche Laienbeteiligung vorzugsweise nach amerikanischem oder nach deutschem Muster gestaltet werden? Die Arbeit beantwortet diese Frage letztendlich nicht, sondern versucht, anhand der Beschreibung des amerikanischen Modells Antworten zu geben.