Nicht zuletzt der Diesel-Skandal hat die Diskussion um den kollektiven Rechtsschutz neu befeuert. Australien ist dabei neben den USA und Kanada das Land mit der größten praktischen Erfahrung. Der Band untersucht die australische class action auf neue Erkenntnisgewinne für Deutschland. Hauptaugenmerk ist der Umgang mit verschiedenen Schadenstypen sowie die richterliche Vergleichsgenehmigung. Der Autor stellt fest, dass die Debatte um opt-in und opt-out ein Scheingefecht darstellt. Es wird sich für einen dualen Mechanismus von Gewinnabschöpfung und Schadensersatz ausgesprochen. Im Rahmen der Vergleichsgenehmigung zeigt sich, dass Gerichte ihrer geforderten aktiven Rolle aufgrund eines Informationsdefizits nicht gerecht werden können. Es bedarf daher einer Erweiterung der Erkenntnisquellen.