Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 13,00, Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: Das zum 1. Januar 1991 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getretene Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 nimmt die "besondere Herausforderung" an, als internationales Einheitsrecht zu funktionieren. Hervorgerufen durch das Bedürfnis nach mehr Rechtssicherheit im internationalen Warenverkehr bildet nunmehr das UN-Kaufrecht den Knotenpunkt einer langen Episode der Rechtsvereinheitlichung. Durch die Mitwirkung etlicher Nationen an der Ausgestaltung des CISG prallten die verschiedenen Rechtssysteme, vor allem die der kontinentaleuropäischen (Civil Law) und angloamerikanischen Länder (Common Law), aufeinander. Da sich das Common Law und Civil Law erheblich unterscheiden, musste sich - wenn sie sich zwar auch im Wege der Globalisierung zwangsweise immer stärker annäherten- um einen Ausgleich der noch bestehenden Gegensätze bemüht werden. Das UN-Kaufrecht stellt demnach eine Kompromisslösung dar, die die unterschiedlichen Interessen der jeweiligen Rechtssysteme in sich beherbergt, wobei dies mit besonderer Note in einzelnen Normen zum Ausdruck kommt. Ob demzufolge Rabel mit seiner Aussage "Common Law and Civil Law are like oil and water, which do not mix" richtig liegt, soll auf den nachfolgenden Seiten anhand ausgewählter Beispiele einer kritischen Analyse unterzogen werden. Als Türöffner dient der Makrovergleich beider Rechtstraditionen, der mit gebotener Kürze die wesentlichen Merkmale der Systeme sowie deren historischen Hintergrund aufzeigen soll. Auf dieser Grundlage werden sodann mustergültige Normen des CISG auf ihre Common Law und Civil Law -Einflüsse hin untersucht, um letztlich auch auf die Frage nach einer "glücklichen Kombination" der divergierenden Einflüsse replizieren zu können.
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