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This treatise offers in-depth coverage of comparative law, carefully structured and clearly explained by a leading expert. It is an invaluable resource for students seeking a critical introduction to the field, as well as scholars and practitioners, for whom it offers new insights, structures, and approaches.

Produktbeschreibung
This treatise offers in-depth coverage of comparative law, carefully structured and clearly explained by a leading expert. It is an invaluable resource for students seeking a critical introduction to the field, as well as scholars and practitioners, for whom it offers new insights, structures, and approaches.
Autorenporträt
Uwe Kischel is Mercator Professor of Public Law, European Law, and Comparative Law at the University of Greifswald. Translated by Andrew Hammel.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 30.09.2019

Deutscher Exportschlager
Rechtsvergleiche übersetzt

Anders als ihre Kollegen in der Ökonomie publizieren deutsche Juristen meist in deutscher Sprache. Das hat mit den zugrundeliegenden Normen und Gerichtsentscheidungen zu tun, die allesamt in Deutsch erscheinen, zudem mit dem Zielpublikum und ein wenig auch mit Bequemlichkeit. Eine Folge davon ist, dass deutsche Rechtswissenschaft im Ausland kaum wahrgenommen wird, zumal immer weniger Wissenschaftler aus anderen Ländern die deutsche Sprache beherrschen.

Aus diesen Gründen ist es ein Glücksfall, dass der renommierte Verlag "Oxford University Press" nun eine englische Übersetzung des famosen Grundlagenwerks zur Rechtsvergleichung von Uwe Kischel vorgelegt hat. Kischel, der an der Universität Greifswald lehrt, hatte im Jahre 2015 im Verlag C.H. Beck die deutsche Originalversion von "Comparative Law" veröffentlicht. Das Buch wurde nicht nur in dieser Zeitung in höchsten Tönen gelobt. Manche sahen darin schon einen Nachfolger der weltweit bekannten und in viele Sprachen übersetzten Rechtsvergleichung von Konrad Zweigert und Hein Kötz.

Vielleicht können nur hiesig mehrsprachig ausgebildete Juristen einen solch fundierten Überblick über Rechtssysteme veröffentlichen, denn sie verstehen das komplexe germanophone Recht und dazu das frankophone und das anglophone Pendant - und werfen zudem einen geübten Blick nach Osten und nach Skandinavien, was für den Greifswalder Kischel natürlich besonders naheliegt. Alles in allem ist das nun erschienene Buch eine hervorragende Werbung für die rechtsvergleichenden Methoden des deutschen Rechts wie für die deutschsprachige Rechtswissenschaft überhaupt.

Dabei ist die Übersetzung, mit wenigen Ausnahmen, original aus dem Deutschen erfolgt. Wer die deutsche Ausgabe liest, kann praktisch unbesehen auch die englische Version zitieren und umgekehrt. Es sind identische Randnummern und Fußnoten vorhanden. Lediglich an ganz wenigen Stellen finden sich ergänzende Nachweise, die dann mit kleinen Buchstaben dargestellt sind, um die Fußnotenzahlen nicht zu verändern. An solchen Stellen wollte Kischel wohl für den nichtdeutschen Leser noch etwas genauer erklären, weil sich deutsche Begrifflichkeiten nicht erläuterungsfrei übersetzen ließen.

"Wortgetreu" kann man die Übersetzung trotzdem nicht nennen. Vielmehr schien Kischel bestrebt gewesen zu sein, einen englischen Text zu erzeugen, der einerseits den Inhalt, die gedankliche Struktur und den Stil des Originals so weit wie möglich wiedergibt, andererseits aber in jeder Hinsicht den idiomatischen und stilistischen Gepflogenheiten englischer Fachliteratur entspricht. Das Buch liest sich also nicht wie eine Übersetzung, sondern wie ursprünglich von einem muttersprachlichen Rechtsvergleicher geschrieben.

Grund dafür ist, dass die verdienstvolle Arbeit des Übersetzens Andrew Hammel übernommen hat, der längere Zeit Juniorprofessor für "common law" in Düsseldorf war. Hammel ist amerikanischer Jurist und hat sich auf Fachübersetzungen spezialisiert. Er hat das Monumentalwerk - in Zusammenarbeit mit Kischel - in die englische Sprache in einer Weise übertragen, dass es sich nun wie ein englisches Original liest. Kischels Ursprungsfassung musste deshalb nicht umgeschrieben werden, weil sie von vornherein für ein internationales Publikum konzipiert war. So war die Beschreibung des kontinentaleuropäischen Rechts, und vor allem des deutschen Rechts, sehr ausführlich dargestellt, was ausländischen Juristen die Möglichkeit gibt, das deutsche Rechtsdenken zu verstehen.

Die nun vorliegende englische Ausgabe scheint daher keineswegs nur auf eine Leserschaft in den Vereinigten Staaten, Großbritannien, Australien, Neuseeland und Kanada ausgerichtet zu sein. Die Übersetzung erschließt das Buch vor allem auch für Asien, Südamerika, Afrika und Osteuropa. Das scheint auch für die Übersetzung wichtig gewesen zu sein, denn das Buch ist sprachlich nicht auf den Kenntnisstand eines "common law"-Juristen hin übersetzt worden, sondern für ein weltweites Publikum.

Ganz sicher ist "Oxford University Press" für das Thema Rechtsvergleichung die erste Adresse bei weltweiten Publikationen, so dass ein Buch, das in Mecklenburg-Vorpommern seinen Anfang nahm, alsbald global vertreten sein wird. Wichtige internationale Juristenvereinigungen haben den Band durch Hinweise und Interviews mit dem Autor hervorgehoben und dafür geworben. Grund ist auch dessen verständliche Sprache, nicht umsonst hat Kischel seinem Werk das berühmte Zitat von Karl Popper vorangestellt: "Wer es nicht einfach und klar sagen kann, der soll schweigen und weiterarbeiten, bis er es klar sagen kann." Man kann das Buch in gewissem Maße als einen Botschafter des kontinentaleuropäischen und vor allem auch deutschen Rechtsdenkens verstehen. Damit ist nicht etwa ein Bekehrungsversuch oder ein Überlegenheitsanspruch gemeint, sondern das Vermitteln der Kenntnisse über die Denkweise des "civil law", insbesondere das Denken in Strukturen und Normen, das gerade für die vom amerikanischen Rechtsdenken beeinflussten Juristen (die es weltweit gibt) oft ziemlich fremd ist.

Gleichzeitig sind die davon unbeeinflussten Juristen im Ausland oft sehr dankbar, wenn ihre nicht von Theorien wie "legal realism" oder "law and movements" beeinflusste Denkweise als gleichwertig anerkannt wird. Zugleich erschließt das Buch über seine Fußnoten gerade auch dem allein auf Englisch fixierten Leser die Literatur in anderen Sprachen (aus eigener Kenntnis konnte Kischel wohl noch Französisch, Spanisch und Schwedisch beisteuern).

Schon zu erkennen, dass es diese reichhaltige Literatur gibt, mag für manchen Juristen des "common law" ein Aha-Erlebnis sein, denn in amerikanischen Werken findet sich so etwas nur spärlich. Kischels Werk sind nun auch Übersetzungen in andere Sprachen zu wünschen.

JOCHEN ZENTHÖFER

Uwe Kischel: Comparative Law. Oxford University Press, Oxford 2019. 928 Seiten. 150 Pfund.

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