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Credit and financial services institutions are obliged to ensure that laws, regulations and practices in securities operations are abided by, especially conflicts of interest are avoided and insider information are not disclosed dishonestly - summarized under the term Compliance according to art. 33 sec. 1 WpHG (German Securities Trading Law). The author answers questions resulting from this obligation with a dogmatic foundation and makes fundamental proposals for current Compliance practice.
Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute trifft nach § 33 Abs. 1 WpHG die kapitalmarktrechtliche
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Produktbeschreibung
Credit and financial services institutions are obliged to ensure that laws, regulations and practices in securities operations are abided by, especially conflicts of interest are avoided and insider information are not disclosed dishonestly - summarized under the term Compliance according to art. 33 sec. 1 WpHG (German Securities Trading Law). The author answers questions resulting from this obligation with a dogmatic foundation and makes fundamental proposals for current Compliance practice.
Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute trifft nach § 33 Abs. 1 WpHG die kapitalmarktrechtliche Verpflichtung, durch präventive Maßnahmen sicherzustellen, dass die Gesetze, Regeln und Usancen im Wertpapiergeschäft eingehalten, insbesondere Interessenkonflikte vermieden und Insiderinformationen nicht unlauter verwendet werden - zusammengefaßt unter dem Begriff Compliance.

Die kapitalmarktrechtlichen Vorgaben werden durch Richtlinien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht konkretisiert und von Regeln anderer Rechtsgebiete, insbesondere aus dem Gesellschafts- und Konzernrecht, ergänzt und überlagert. Das Zusammenwirken der unterschiedlichen Regelungsbereiche und die nur fragmentarische Regelung der Compliance-Pflichten im WpHG werfen für die Unternehmenspraxis zahlreiche komplexe Fragen auf.

Besteht eine Pflicht zu konkreten Präventivmaßnahmen? Ist die Verantwortung für Compliance delegierbar? Wie ändert sich die Pflichten- und Verantwortungsverteilung in Konzernverhältnissen? Welche Rechtswirkungen entfalten die Elemente einer Compliance-Organisation? Schützen Chinese Walls zivilrechtlich vor umfassender Wissenszurechnung und strafrechtlich vor dem Vorwurf verbotenen Insiderhandels? Unter welchen Voraussetzungen ist Outsourcing von Compliance-Funktionen auf andere Unternehmen zulässig?

Auf diese und weitere Fragen entwickelt der Autor dogmatisch begründete Antworten und unterbreitet grundlegende Vorschläge für die aktuelle Compliance-Praxis.

Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) hat die Arbeit mit dem 2. Preis des DAI-Hoschschulpreises 2002 ausgezeichnet.
Rezensionen
"[...] Zusammenfassend handelt es sich um eine äußerst lesenswerte, gut geschriebene Arbeit, die das oft vernachlässigte Wechselspiel zwischen Wertpapieraufsichts-, Gesellschafts- und Konzernrecht hervorragend beherrscht. Jedem, der sich mit Compliancefragen befassen muss, sei das Buch anempfohlen. [...]"
Rechtsanwalt Dr. Mathias Hanten, Frankfurt/M., in: ZBB 6/2003

"[...] Gewinnbringend für das Buch sind die in der wissenschaftlichen Arbeit berücksichtigten Umsetzungsbeispiele [...]. Dies gibt dem Buch einen hohen praktischen Umsetzungswert. Das Werk ergänzt hervorragend die deutsche Compliance-Literatur und ist ein wertvoller Beitrag zum Verständnis und zur Weiterentwicklung der deutschen Compliance-Kultur nicht nur in Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Die Lektüre dieses Buches sollte zum Rüstzeug jedes Compliance-Officer gehören."
Rechtsanwalt Jörg Sittmann, M.B.L., Frankfurt a.M., in: Wertpapiermitteilungen 3/2004