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Compliance-Richtlinien finden als Instrumente zur Verhaltenssteuerung im Unternehmen zunehmend Beachtung. Der Sarbanes-Oxley Act verpflichtet auch deutsche Unternehmen mit Listung in den USA zur Einführung von Verhaltenskodizes und zur Einrichtung von Whistleblowing-Systemen. Auch im nationalen Kontext treffen die Unternehmensleitungen gesetzliche Handlungs- und Organisationspflichten zur Sicherstellung regelkonformen Verhaltens der Mitarbeiter. Das grundsätzlich bestehende unternehmerische Ermessen kann hier eine Reduzierung auf Null erfahren und in einer Verpflichtung zur Einführung von…mehr

Produktbeschreibung
Compliance-Richtlinien finden als Instrumente zur Verhaltenssteuerung im Unternehmen zunehmend Beachtung. Der Sarbanes-Oxley Act verpflichtet auch deutsche Unternehmen mit Listung in den USA zur Einführung von Verhaltenskodizes und zur Einrichtung von Whistleblowing-Systemen. Auch im nationalen Kontext treffen die Unternehmensleitungen gesetzliche Handlungs- und Organisationspflichten zur Sicherstellung regelkonformen Verhaltens der Mitarbeiter. Das grundsätzlich bestehende unternehmerische Ermessen kann hier eine Reduzierung auf Null erfahren und in einer Verpflichtung zur Einführung von Compliance-Richtlinien und zum Aufbau von Whistleblowing-Systemen gipfeln. Die Arbeit untersucht zunächst wesentliche nationale und US-amerikanische Organisationsnormen auf das Bestehen einer Compliance-Pflicht. Im Anschluss werden die individual- und kollektivrechtlichen Implementierungsinstrumente des Arbeitgebers unter Beachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats umfassend dargestellt.Den Abschluss der Arbeit bildet eine Untersuchung der arbeits- und datenschutzrechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Einführung von Whistleblowing-Klauseln.
Autorenporträt
Dominic Köstner wurde 1980 in Naila geboren. Er studierte Rechtswissenschaft an der Universität Passau, der Humboldt-Universität zu Berlin und dem King¿s College London (LL.M.). Nach Abschluss des Ersten Staatsexamens 2007 begann er sein Promotionsstudium an der Humboldt-Universität zu Berlin. Von 2009 bis 2011 absolvierte er sein Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg mit Stationen in New York, Berlin und Brüssel.