Das englische Arbeitsrecht enthält eine dem deutschen Recht fremde, jedoch insbesondere im anglo-amerikanischen Rechtskreis weit verbreitete Rechtsfigur: die sogenannte constructive dismissal. Definiert wird sie als Beendigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer aufgrund von Umständen, die im Verhalten des Arbeitgebers begründet sind und eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Liegt hiernach eine constructive dismissal vor, wird eine arbeitgeberseitige Kündigung fingiert. Die jeweiligen Voraussetzungen für die Einordnung als constructive dismissal im Detail sowie die sodann bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten des Arbeitnehmers stehen im Vordergrund dieser Arbeit. Im Anschluss folgt eine vergleichende Analyse der deutschen Rechtslage.