Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Universität Passau, Sprache: Deutsch, Abstract: Internationale Rechnungslegungsvorschriften, v.a. die IFRS (International Financial Reporting Standards) gewinnen zusehends an Bedeutung. So sind deutsche börsennotierte Konzerne spätestens seit 2007 verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse gemäß den IFRS aufzustellen. Im Vergleich zur Rechnungslegung nach deutschem Handelsrecht (HGB) ergeben sich u.a. auf dem Gebiet der Pensionsverpflichtungen erhebliche Unterschiede. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit Contractual Trust Arrangements (CTA) in Deutschland, der Gründung von unternehmenseigenen Pensionsfonds zur bilanziellen Anerkennung desselben als "funded pension plan" nach anglo-amerikanischem Vorbild. Als Folge des CTA werden in der Bilanz nach IAS/IFRS nur noch Pensionsverpflichtungen ausgewiesen, die nicht durch für Pensionszahlungen reserviertes und gegen Insolvenz gesichertes Pensionsvermögen gedeckt sind (Nettoausweis). Ein derartiger Nettoausweis ist nach HGB nicht zulässig. Bereits etwa zwei Drittel der DAX30-Unternehmen haben einen CTA gegründet, um ihre Pensionsverpflichtungen ganz oder zum Teil mit Fondsvermögen zu bedecken.
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