Die zunehmende Finanzmittelknappheit zwingt die öffentlichen Verwaltungen in Deutschland, wirtschaftlich und sparsam zu agieren. Im Rahmen der Verwaltungsreform wird Controlling als viel versprechendes Lösungskonzept thematisiert, wobei ausschließlich betriebswirtschaftliche Methoden und Ansätze Anwendung finden. Hergebrachte Grundsätze des Beamtentums, die im Grundgesetz festgelegten normativen Grenzen und andere Einschränkungen werden vernachlässigt.
Ulrich Müller bedient sich des interdisziplinären Ansatzes der Staatswissenschaften und definiert Controlling als eigenständiges verwaltungswissenschaftliches Konzept. Indem er betriebswirtschaftliche, soziologische, rechtswissenschaftliche und psychologische Aspekte einbezieht, gelingt ein Wissenstransfer aus diesen Disziplinen in die Verwaltungswissenschaft, so dass es möglich wird, Controlling an die Erfordernisse der öffentlichen Verwaltungen anzupassen. Abschließend präsentiert der Autor Implementierungsstrategien sowie ein Spartenmodell für die öffentliche Verwaltung.
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Ulrich Müller bedient sich des interdisziplinären Ansatzes der Staatswissenschaften und definiert Controlling als eigenständiges verwaltungswissenschaftliches Konzept. Indem er betriebswirtschaftliche, soziologische, rechtswissenschaftliche und psychologische Aspekte einbezieht, gelingt ein Wissenstransfer aus diesen Disziplinen in die Verwaltungswissenschaft, so dass es möglich wird, Controlling an die Erfordernisse der öffentlichen Verwaltungen anzupassen. Abschließend präsentiert der Autor Implementierungsstrategien sowie ein Spartenmodell für die öffentliche Verwaltung.
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