Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der genossenschaftlichen Revision im österreichischem Recht und der Rolle des Aufsichtsrates von Kreditgenossenschaften. Dabei diente der langfristig orientierte Stakeholder-Ansatz, der der genossenschaftlichen Grundausrichtung, der Förderung der Mitglieder, immanent ist, als Leitlinie, dessen Absicherung nach Meinung des Verfassers durch die Genossenschaftsrevision resp. durch den Genossenschaftsrevisor ad personam idealtypisch gewährleistet werden sollte. In diesem Zusammenhang müssen auch stets die einschlägigen bankrechtlichen Bestimmungen (bspw Par. 60 ff, 93 ff BWG), die auf die sektoralen Unterschiede in der Bankenlandschaft Rücksicht nehmen stets im Auge behalten und einer entsprechenden Würdigung unterzogen werden. Neben aktuellen Veränderungen in der Struktur der Genossenschaft (zuletzt durch das URÄG 2008) werden auch Klassiker des Genossenschaftswesens (Operationalisierung des Förderauftrages, Unabhängigkeit der Gremien etc.) ineinem neuen Licht betrachtet.