In diesem Einleitungsband stellen der Herausgeber des Corpus der römischen Rechtsquellen zur Sklaverei das neue interdisziplinäre Projekt zur Darbietung aller Sklaventexte (mit deutscher Übersetzung und Kommentar) aus den römischen Rechtsquellen, geordnet nach Sachgebieten, vor. Nach einer kurzen Skizzierung der Quellenbasis und der insgesamt 9 Sachgebiete (Entstehung der Sklaverei, Beendigung der Sklaverei, Rechtspositionen am Sklaven, Stellung des Sklaven im Privatrecht, im Strafrecht, im Sakralrecht, etc.) wird der Leser mit der Grundstruktur des Corpus zum Zwecke der Orientierung und Benutzung vertraut gemacht. Ein wissenschaftsgeschichtlicher Kurzüberblick über die wichtigsten Tendenzen der althistorischen Sklavenforschung seit dem 19. Jh. bis in die Gegenwart wird ergänzt durch eine kommentierte Auswahlbibliographie juristischer Sekundärliteratur, die die wichtigsten, aber auch entlegene rechtshistorische Beiträge zur Thematik enthält, unter Einschluß der wenigen althistorischen Forschungen auf diesem Gebiet.
Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension
Michael Stolleis bespricht die vorliegenden Prolegomena und den Teil I des `Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei` zusammen mit dem `Corpus Iuris civilis` (C.F. Müller Verlag), wobei er letzterem Band allerdings den wesentlichen Teil seiner Besprechung widmet.
1) `Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei`: `Prolegomena und `Teil I: Die Begründung des Sklavenstatus nach Ius Gentium und Ius Civile` (Franz Steiner Verlag)
Zu diesen beiden Bänden vermerkt Stolleis nur, dass sie auf ein Forschungsprojekt der Mainzer Akademie der Wissenschaften zurückgehen und in den `Prolegomena` Forschungssstand und Arbeitsprogramm präsentieren, während in Teil I Quellentexte vorgestellt und kommentiert werden. Dabei betont er, dass die Texte sich historisch über ein ganzes Jahrtausend von 500 vor bis 500 nach Christus erstrecken.
2) `Corpus Iuris Civilis. Band III: Digesten 11-20` (C. F. Müller Verlag)
Der Rezensent verweist zunächst auf das Zustandekommen dieser juristischen Standardtexte, die bis weit in die Neuzeit eine entscheidende Rolle in der europäischen Rechtsgeschichte spielten - der Kaiser Justinian ließ die Texte im sechsten Jahrhundert nach Christius zusammenstellen. Dabei betont Stolleis, dass es sich hier um den dritten Band einer mehrbändigen Übersetzung römischer Rechtstexte handelt. Der erste Band erschien bereits 1990 und enthielt die `Institutionen`, der zweite Band mit den ersten zehn Büchern der `Digesten` war 1995 erschienen. Hier nun also die Bücher 11 bis 20 dieser Digesten. Stolleis erzählt noch einmal in einer für Laien verständlichen Weise, dass wohl kein Text außer der Bibel in der europäischen Geschichte öfter interpretiert wurde als diese römischen Rechtsregeln, deren Klugheit und Modernität er anhand einiger Beispiele darstellt. Er lobt auch in hohen Tönen die Übersetzung in ein flüssiges und heutiges Deutsch und ihre leichte Verständlichkeit.
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1) `Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei`: `Prolegomena und `Teil I: Die Begründung des Sklavenstatus nach Ius Gentium und Ius Civile` (Franz Steiner Verlag)
Zu diesen beiden Bänden vermerkt Stolleis nur, dass sie auf ein Forschungsprojekt der Mainzer Akademie der Wissenschaften zurückgehen und in den `Prolegomena` Forschungssstand und Arbeitsprogramm präsentieren, während in Teil I Quellentexte vorgestellt und kommentiert werden. Dabei betont er, dass die Texte sich historisch über ein ganzes Jahrtausend von 500 vor bis 500 nach Christus erstrecken.
2) `Corpus Iuris Civilis. Band III: Digesten 11-20` (C. F. Müller Verlag)
Der Rezensent verweist zunächst auf das Zustandekommen dieser juristischen Standardtexte, die bis weit in die Neuzeit eine entscheidende Rolle in der europäischen Rechtsgeschichte spielten - der Kaiser Justinian ließ die Texte im sechsten Jahrhundert nach Christius zusammenstellen. Dabei betont Stolleis, dass es sich hier um den dritten Band einer mehrbändigen Übersetzung römischer Rechtstexte handelt. Der erste Band erschien bereits 1990 und enthielt die `Institutionen`, der zweite Band mit den ersten zehn Büchern der `Digesten` war 1995 erschienen. Hier nun also die Bücher 11 bis 20 dieser Digesten. Stolleis erzählt noch einmal in einer für Laien verständlichen Weise, dass wohl kein Text außer der Bibel in der europäischen Geschichte öfter interpretiert wurde als diese römischen Rechtsregeln, deren Klugheit und Modernität er anhand einiger Beispiele darstellt. Er lobt auch in hohen Tönen die Übersetzung in ein flüssiges und heutiges Deutsch und ihre leichte Verständlichkeit.
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