Zum WerkMit inzwischen zwei Gesetzen zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 und vom 15. Mai 2020 nimmt der Gesetzgeber tiefe Einschnitte in eine Reihe von Rechtsbereichen vor:InsolvenzrechtGesellschaftsrechtMietrechtDarlehensrechtDauerschuldverhältnisseVeranstalterverträgeBenutzungsverträgeVorteile auf einen Blickhoch aktuelle Kommentierunggeschrieben von erfahrenen Praktikerngerade jetzt ist Orientierung unabdingbarHinweise zur Haftungsvermeidung bei Beraternsämtliche Neuerungen durch die "Abmilderungsgesetzgebung" umfasstBerücksichtigung bisheriger Rechtsprechung und Literatur zu COVID-19ZielgruppeFür Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Insolvenzverwalter, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmer.