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Das COVID-19-Insolvenz-Aussetzungsgesetz (COVInsAG) ist seinerzeit rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft getreten und danach mehrfach geändert worden. Es regelte zunächst die Aussetzung der - strafbewehrten - Antragspflicht gem. § 15a Abs. 1 InsO bis zum 30.09.2020; diese wurde dann in mehreren Schritten zuletzt bis zum 30.04.2021 verlängert (§ 1 COVInsAG). Die Voraussetzungen, unter denen eine Aussetzung in Betracht kommt, waren von Beginn an unklar und wurden im Rahmen der einzelnen Verlängerungen mehrfach modifiziert. Daneben trifft der - mittlerweile ebenfalls geänderte - § 2 COVInsAG ins…mehr

Produktbeschreibung
Das COVID-19-Insolvenz-Aussetzungsgesetz (COVInsAG) ist seinerzeit rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft getreten und danach mehrfach geändert worden. Es regelte zunächst die Aussetzung der - strafbewehrten - Antragspflicht gem. § 15a Abs. 1 InsO bis zum 30.09.2020; diese wurde dann in mehreren Schritten zuletzt bis zum 30.04.2021 verlängert (§ 1 COVInsAG). Die Voraussetzungen, unter denen eine Aussetzung in Betracht kommt, waren von Beginn an unklar und wurden im Rahmen der einzelnen Verlängerungen mehrfach modifiziert. Daneben trifft der - mittlerweile ebenfalls geänderte - § 2 COVInsAG ins Herz der typischen insolvenzrechtlichen Haftungsansprüche: Die Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. InsO) sowie die Geschäftsleiter- und Gesellschafterhaftung (§§ 15b, 135 InsO) werden beträchtlich eingeschränkt, allerdings nur bei ausgesetzter Antragspflicht. Das Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 bietet einen Schutz, der deutlich hinter dem des COVInsAG zurückbleibt.

NEU in der 2. Auflage:
Änderungen bei § 1 COVInsAG: Voraussetzungen für die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in den einzelnen AussetzungszeiträumenErweiterungen bei den Haftungseinschränkungen, § 2 COVInsAGModifizierter Prognosezeitraum bei der Überschuldung, § 4 COVInsAG n.F.Kommentierungen der neuen §§ 5 bis 7 COVInsAGKommentierung des Starkregen- und Hochwasser-Insolvenzaussetzungsgesetzes 2021erste praktische Erfahrungen mit den Gesetzen
Präzise Darstellung der Unklarheiten des Gesetzes und klare Positionierung bei der Suche nach sachgerechten Lösungen. Praxistipps und Checklisten sowohl für die Beratungs- als auch die forensische Praxis. Analyse der ersten gerichtlichen Entscheidungen.

Der Herausgeber:
Dr. Andreas Schmidt, Richter am AG, Insolvenz- und Restrukturierungsrichter, AG Hamburg

Das Autor:innenteam:
Das Autor:innenteam - bestehend aus Autor:innen des »Hamburger Kommentars zumInsolvenzrecht« - steht für Qualität, Aktualität und Praxisnähe:

Stefan Denkhaus, Fachanwalt für Insolvenzrecht; Michael Kuleisa, Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter; Friederike Leptien, Rechtsanwältin und Insolvenzverwalterin; Dr. Jörg Linker, Richter am AG; Dr. Christoph Morgen, Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter, Steuerberater; Hendrik Rogge, Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter; Dr. Andreas Schmidt, Insolvenzrichter, AG Hamburg; Dr. Jens-Sören Schröder, Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter

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