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Der Jurist Hans Gross (1847 - 1915) gilt als Begründer der Kriminologie als selbstständiger Wissenschaft. Er studierte in Graz Rechtswissenschaften und arbeitete zunächst als Untersuchungsrichter und Staatsanwalt, ehe er 1899 ohne Habilitation zum ordentlichen Professor für Straf- und Strafprozessrecht an die Universität Czernowitz berufen wurde. Vier Jahre später wechselte Gross an die Uni Prag, dann nach Graz, wo er ab 1912 das erste kriminologische Institut der Welt gründete und leitete. Sein 1893 veröffentlichtes "Handbuch für Untersuchungsrichter" wurde zu einem Meilenstein der modernen Kriminologie.…mehr

Produktbeschreibung
Der Jurist Hans Gross (1847 - 1915) gilt als Begründer der Kriminologie als selbstständiger Wissenschaft. Er studierte in
Graz Rechtswissenschaften und arbeitete zunächst als Untersuchungsrichter und Staatsanwalt, ehe er 1899 ohne Habilitation zum
ordentlichen Professor für Straf- und Strafprozessrecht an die Universität Czernowitz berufen wurde. Vier Jahre später wechselte Gross
an die Uni Prag, dann nach Graz, wo er ab 1912 das erste kriminologische Institut der Welt gründete und leitete. Sein 1893
veröffentlichtes "Handbuch für Untersuchungsrichter" wurde zu einem Meilenstein der modernen Kriminologie.
Autorenporträt
Der Jurist Hans Gross (1847-1915) gilt als Begründer der Kriminologie als selbstständiger Wissenschaft. Er studierte in Graz Rechtswissenschaften und arbeitete zunächst als Untersuchungsrichter und Staatsanwalt, ehe er 1899 ohne Habilitation zum ordentlichen Professor für Straf- und Strafprozessrecht an die Universität Czernowitz berufen wurde. Vier Jahre später wechselte Gross an die Uni Prag, dann nach Graz, wo er ab 1912 das erste kriminologische Institut der Welt gründete und leitete.Sein 1893 veröffentlichtes `Handbuch für Untersuchungsrichter` wurde zu einem Meilenstein der modernen Kriminologie.