Gathering together some 34 contributions, this publication aims from the outset at consolidating the European Yearbook of Young Legal History Series with a demanding scientific threshold. It assumes a challenging approach to the discipline of legal history itself, moving deliberately beyond some of the unspoken red lines of mainstream legal history, as engraved by dominant historiography, tentatively endorsing approaches to the discipline from neighbouring social sciences such as linguistics, international relations theory, ancient history and even Roman law. Hence this project seeks to contribute to a better, not necessarily conflictual understanding of the cross-cultural engendering of the legal practices, mechanisms and norms in Europe.
Mit ihren 34 gesammelten Beiträgen zielt die vorliegende Publikation darauf ab, die Reihe European Yearbook of Young Legal History mit einem anspruchsvollen wissenschaftlichen Grenzbereich zusammenzuführen. Sie nähert sich der Disziplin der Rechtsgeschichte in einem komplexen Ansatz, indem sie sich ganz bewusst über die ungeschriebenen roten Grenzlinien allgemein anerkannter Rechtsgeschichte hinaus begibt, welche bisher von der vorherrschenden Geschichtsschreibung geprägt ist. Dabei gelingt es dem Band, Disziplinen benachbarter sozialwissenschaftlicher Richtungen, wie beispielsweise die der Linguistik, der Theorie Internationaler Beziehungen, der Geschichte des Altertums und sogar der Römischen Gesetzgebung aufzugreifen und einzubeziehen. Insofern strebt dieses Projekt danach, zu einem besseren, nicht notgedrungen konfliktgeladenen Verständnis der interkulturellen Erzeugung gesetzlicher Praktiken, Mechanismen und Normen in Europa beizutragen.
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Mit ihren 34 gesammelten Beiträgen zielt die vorliegende Publikation darauf ab, die Reihe European Yearbook of Young Legal History mit einem anspruchsvollen wissenschaftlichen Grenzbereich zusammenzuführen. Sie nähert sich der Disziplin der Rechtsgeschichte in einem komplexen Ansatz, indem sie sich ganz bewusst über die ungeschriebenen roten Grenzlinien allgemein anerkannter Rechtsgeschichte hinaus begibt, welche bisher von der vorherrschenden Geschichtsschreibung geprägt ist. Dabei gelingt es dem Band, Disziplinen benachbarter sozialwissenschaftlicher Richtungen, wie beispielsweise die der Linguistik, der Theorie Internationaler Beziehungen, der Geschichte des Altertums und sogar der Römischen Gesetzgebung aufzugreifen und einzubeziehen. Insofern strebt dieses Projekt danach, zu einem besseren, nicht notgedrungen konfliktgeladenen Verständnis der interkulturellen Erzeugung gesetzlicher Praktiken, Mechanismen und Normen in Europa beizutragen.
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