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Digitale Plattformen ermöglichen es, Aufgaben gegenüber einer Vielzahl von Personen (sog. Crowdworkern) auszuschreiben, um zügig und kostengünstig Ergebnisse geliefert zu bekommen. Die rechtlichen Vorgaben, die dabei zugunsten von Crowdworkern greifen, sind noch nicht abschließend erforscht.
Der Autor betrachtet die verschiedenen Geschäftsmodelle und die AGB der Plattformbetreiber und beleuchtet den rechtlichen Status der Crowdworker. Er veranschaulicht, dass Crowdworker zumeist selbständig tätig werden, oft aber auch als arbeitnehmerähnliche Personen oder Heimarbeiter einzuordnen sind.…mehr

Produktbeschreibung
Digitale Plattformen ermöglichen es, Aufgaben gegenüber einer Vielzahl von Personen (sog. Crowdworkern) auszuschreiben, um zügig und kostengünstig Ergebnisse geliefert zu bekommen. Die rechtlichen Vorgaben, die dabei zugunsten von Crowdworkern greifen, sind noch nicht abschließend erforscht.

Der Autor betrachtet die verschiedenen Geschäftsmodelle und die AGB der Plattformbetreiber und beleuchtet den rechtlichen Status der Crowdworker. Er veranschaulicht, dass Crowdworker zumeist selbständig tätig werden, oft aber auch als arbeitnehmerähnliche Personen oder Heimarbeiter einzuordnen sind. Daneben beschreibt der Autor, inwieweit Crowdworker vor unangemessenen Vergütungen geschützt werden, welches Recht auf die regelmäßig grenzüberschreitenden Rechtsverhältnisse anwendbar ist und welche Gerichte im Streitfall international zuständig sind. Abgerundet werden die Ausführungen durch eine Analyse der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung der Crowdworker.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Stefan Kreß studierte von Oktober 2012 bis Juli 2017 Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Von August bis Dezember 2017 war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter im arbeitsrechtlichen Bereich einer Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main. Seit Januar 2018 ist er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht der Justus-Liebig-Universität Gießen. Im Mai 2020 hat er im Bezirk des OLG Frankfurt am Main seinen juristischen Vorbereitungsdienst angetreten. Im September 2020 wurde er an der Justus-Liebig-Universität Gießen promoviert.
Rezensionen
»Im Ergebnis lässt sich sagen, dass die sorgfältig und umfassend recherchierte und mit Fundstellen belegte Arbeit sich vor allem dadurch auszeichnet, dass sie sich nicht allein auf den Rechtsstatus des Crowdworkers verengt, sondern das Phänomen Crowdwork umfassend darstellt. Sie bewertet sämtliche rechtlich relevanten Aspekte und ihre jeweiligen Wechselwirkungen und gibt eine Vielzahl an Anregungen. Das Buch bietet damit denjenigen, die sich in das Thema Crowdwork einarbeiten müssen, eine vorzügliche Orientierungshilfe, vor allem auf Grund des umfangreichen Literaturverzeichnisses.« Dr. Jens Tiedemann, in: MultiMedia und Recht, 1/2024